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Behörden erteilen immer öfter Genehmigungen

Neues in Sachen AZ-Sanierung: Instandhaltungen von Abwasserleitungen aus Asbestzement werden zunehmend genehmigt.

„Inliner“ in AZ-Leitungen: Behörden erteilen immer öfter Genehmigungen
Instandhaltungen von Abwasserleitungen aus Asbestzement werden zunehmend genehmigt. | Foto: RSV

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„Wir haben die Informationen erhalten, dass in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Schlauchlining-Projekte von den jeweiligen Gewerbeaufsichten oder Bezirksregierungen genehmigt wurden“, berichtet RSV-Geschäftsführerin Reinhild Haacker. Jahrelang gab es nahezu einen Stillstand bei Projekten, der durch ein zwischenzeitliches Verbot in Bayern und einer daraus folgenden bundesweiten Unsicherheit bezüglich der Genehmigungsfähigkeit ausgelöst worden war.

Nach der Gefahrstoffverordnung dürfen Sanierungsarbeiten an Bauprodukten aus Asbest nur in Ausnahmefällen genehmigt werden – unter anderem, wenn ein emissionsarmes Verfahren gemäß TRGS 519 vorliegt, das durch Messergebnisse eine Faserexposition unterhalb der Grenzwerte nachgewiesen hat. Dies kann von Behörden oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt werden. Neben dem Berstverfahren, das als BT-Verfahren vom Institut für Arbeitsschutz (IFA) anerkannt ist, hat inzwischen das vor Ort härtende Schlauchlining mit entsprechenden Messungen die Voraussetzungen nach der DGUV-Information 201-012 ebenfalls erfüllt.

Die Anerkennung durch das IFA für das Schlauchlining ist indes immer noch nicht erfolgt. Ein mit Vertretern von Berufsgenossenschaften besetztes Gremium entscheidet über den Antrag. „Zuletzt hatte das IFA Mitte März mitgeteilt, dass eine elektronische Abfrage der Mitglieder des Arbeitskreises keine für eine qualifizierte Abstimmung ausreichende Beteiligung ergab. Bis eine solche vorliegt, können Behörden unsere Unterlagen nutzen“, so Haacker.

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Die Unterlagen zur behördlichen Anerkennung und weitere Informationen sind auf der Internetseite des RSV kostenlos abrufbar.

Quelle: RSV


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