Boden wiederverwenden, Abfall vermeiden
Eine sehr gute Lösung, bei der Boden nicht als Bau-Abfall anfällt, sondern wiederverwendet werden kann, bietet der Einsatz von Flüssigboden.
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Gemäß der Abfallbilanz 2019 vom Statistischen Bundesamt beträgt der Anteil von Bau- und Abbruchabfällen (Baureststoffe) 55 % vom gesamten Abfallaufkommen in Deutschland. Allein 58 % davon fallen als Boden, Steine und Aushub an. Diese Zahlen zeigen, was Planer am Bau in puncto Abfallvermeidung bewegen könnten, wenn nicht jeder Boden bzw. Aushub auf einer Deponie landen würde. Eine sehr gute Lösung, bei der Boden erst gar nicht als Abfall anfällt, sondern wiederverwendet werden kann, bietet der Einsatz der zeitweise fließfähigen, selbstverdichtenden Verfüllbaustoffe (ZFSV), die auch als Flüssigboden bezeichnet werden.
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„Bei der Einbettung von Ver- und Entsorgungsleitungen auf konventionelle Weise fällt Bodenaushub an. Dieser Aushub ist nach der in § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes von 2012 (KrWG) geforderten Abfallhierarchie je nach Bedarf, Eignung und Verträglichkeit wiederzuverwenden. Oft wird allerdings der Bodenaushub, soweit er sich als nicht ausreichend verdichtbar erweist, die Korngrößenverteilung nicht geeignet ist oder das Material sogar Verunreinigungen enthält, vor der erneuten Befüllung kostenintensiv entsorgt und durch geeignete Schüttgüter ersetzt“, beschreibt Dr.-Ing. Jana Simon von den GeoIngenieuren SOS aus Bochum. Die promovierte Bauingenieurin betreut seit 2009 zahlreiche Forschungsprojekte für ZFSV und gilt als Expertin für Flüssigboden.
Flüssigboden verbessert die CO2-Bilanz
In diesem Falle könnten nicht nur Ressourcen geschont und Deponiekosten eingespart werden, es entfielen auch zusätzliche Transportkosten für die Anlieferung von Schüttgütern und den Abtransport des Erdaushubs. Dies wiederum führe zu einer weiteren Verbesserung der CO2-Bilanz der jeweiligen Baumaßnahme. „Der Einsatz von Flüssigboden schafft demnach Anreize für eine ressourcenschonende Verfüllung (geschlossener Baustoff-Kreislauf), soweit eine gleichbleibende oder sogar gesteigerte Baustoffqualität dauerhaft gewährleistet ist. Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik (Bauschutt) müssen dagegen als RC-Gesteinskörnung nach TL BuB E-StB:2009 aufbereitet werden und können dann, ebenfalls nach entsprechenden Eignungsnachweisen, für die Herstellung von Flüssigboden wiederverwendet werden“, so Dr. Simon weiter.
Bundesqualitätsgemeinschaft Flüssigböden (BQF) definiert Qualitätsstandard
Die Mitglieder der BQF arbeiten aktiv in verschiedenen Gremien und Arbeitskreisen und an der Entwicklung eines Regelwerkes mit dem Titel „Hinweise für die Erstellung und Verwendung von zeitweise fließfähigen selbstverdichtenden Verfüllbaustoffen im Erdbau“ (H ZFSV, FGSV-Nr.: 563) bei der Forschungsgesellschaft Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) mit und/oder unterstützen praxisrelevante Forschungsvorhaben.
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Quelle: BQF e.V.
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