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Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen: Sinnvolle Pflicht?
Für die Instandhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen sind die Grundstückseigentümer verantwortlich. | Foto: AdobeStock / ungvar

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Grundsätzlich müssen Grundstückseigentümer nach Einführung der DIN 1986-30 in Schleswig-Holstein ihre (privaten) Abwasserleitungen dort, wo öffentliche Schmutz-und Mischwasserkanäle bereits saniert sind oder bis Ende 2022 saniert wurden, bis Ende 2025 auf Dichtheit überprüfen. Aufgrund von Personalmangel bei den unteren Wasserbehörden wurde die flächendeckende Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen vorerst ausgesetzt. Die Aussetzung der Regelung gilt nicht für Grundstücke in Wasserschutzgebieten.

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Nicht nur aussetzen, sondern ganz abschaffen, würde der Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender von Haus & Grund Schleswig-Holstein, die Pflicht zur Dichtheitsprüfung. Denn der Grundstückseigentümer habe seinerseits schon „ein hohes Eigeninteresse, defekte Abwasserleitungen unverzüglich instand zu setzen“. Die Verpflichtung koste Grundstückseigentümer unnötig Geld – 500 bis 1.000 € im Schnitt pro Grundstück – und sei für den Grundwasserschutz überflüssig.

Wie sinnvoll ist eine Dichtheitsprüfungspflicht? Sehr, sagen Verbände. Ausführende Unternehmen stünden bereit. | Foto: Oliver Maier
Wie sinnvoll ist eine Dichtheitsprüfungspflicht? Sehr, sagen Verbände. Ausführende Unternehmen stünden bereit. | Foto: Oliver Maier

DWA und RSV betonen Notwendigkeit der Prüfung

„Bei der Überprüfung privater Abwasserleitungen werden Schäden wie zum Beispiel Wurzeleinwüchse, Risse oder Scherbenbildungen festgestellt, aber auch Infiltrationen, Fehleinleitungen und Fehlanschlüsse. Neben der Untergrundverunreinigung bei aus den Leitungen austretendem Abwasser dringt bei der Infiltration kostbares Grund- und Schichtenwasser in die Leitungen ein und wird durch sie abgeleitet“, beschreibt Tobias Rottmann, Obmann des FA ES-6 „Grundstücksentwässerung“ bei der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA). „Das Aussetzen der Frist zur flächendeckenden Überprüfung privater Abwasserleitungen in Schleswig-Holstein ist in Zeiten von immer knapper werdenden Wasserressourcen das falsche Signal, wir sollten uns dieser Thematik jetzt stellen und handeln und nicht in ferner Zukunft.“

Ähnlich sieht das der Rohrleitungssanierungsverband (RSV). „Nach Beobachtungen unserer Firmen in Schleswig-Holstein, die regelmäßig Kanäle untersuchen und sanieren, sind mindestens 70 Prozent der Anschlussleitungen auf privatem bzw. gewerblichen Grund schadhaft – aufgrund von Alterungen, Muffenversatz, Scherbenbrüchen und Wurzeleinwuchs”, berichtet Reinhild Haacker, Geschäftsführerin des bundesweiten Verbandes. Von den Leitungen seien mehr als die Hälfte so marode, dass sie nicht mehr mit grabenlosen Methoden saniert werden können. „Von einer überflüssigen Regelung kann keine Rede sein”, so Haacker mit Blick auf eine Veröffentlichung von Haus & Grund.

Kürzlich haben Unternehmen des RSV beim Umweltministerium in Kiel vorgesprochen. Die Botschaft: Wir sind bereit für den Einsatz in Schleswig-Holstein. Im Bild: Andreas Haacker (Siebert + Knipschild), Dirk Armoneit (Werner Vollert), Oliver Schweißing (Canal Control Rohrsanierung), Paulina Ahlschwede (Rohr Jumbo Rohr-und Kanalreinigung), Dorian Hunger, (IBAK), Reinhild Haacker (RSV) | Foto: RSV
Kürzlich haben Unternehmen des RSV beim Umweltministerium in Kiel vorgesprochen. Die Botschaft: Wir sind bereit für den Einsatz in Schleswig-Holstein. Im Bild: Andreas Haacker (Siebert + Knipschild), Dirk Armoneit (Werner Vollert), Oliver Schweißing (Canal Control Rohrsanierung), Paulina Ahlschwede (Rohr Jumbo Rohr-und Kanalreinigung), Dorian Hunger, (IBAK), Reinhild Haacker (RSV) | Foto: RSV

Pflicht zur Dichtheitsprüfung nur ausgesetzt, nicht aufgehoben

Auch das Umweltministerium hält die Prüfpflicht weiterhin für sinnvoll, zumal sich in Schleswig-Holstein die Trinkwasserversorgung ausschließlich auf Grundwasser stützt. Dieses sei deshalb besonders schützenswert.


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