Verbände: Prüfpflicht weiter sinnvoll
Haus & Grund begrüßt die Aussetzung der Pflicht zur Prüfung von privaten Abwasserleitungen in Schleswig-Holstein. Verbände sehen das anders.
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Grundsätzlich müssen Grundstückseigentümer nach Einführung der DIN 1986-30 in Schleswig-Holstein ihre (privaten) Abwasserleitungen dort, wo öffentliche Schmutz-und Mischwasserkanäle bereits saniert sind oder bis Ende 2022 saniert wurden, bis Ende 2025 auf Dichtheit überprüfen. Aufgrund von Personalmangel bei den unteren Wasserbehörden wurde die flächendeckende Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen vorerst ausgesetzt. Die Aussetzung der Regelung gilt nicht für Grundstücke in Wasserschutzgebieten.
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Nicht nur aussetzen, sondern ganz abschaffen, würde der Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender von Haus & Grund Schleswig-Holstein, die Pflicht zur Dichtheitsprüfung. Denn der Grundstückseigentümer habe seinerseits schon „ein hohes Eigeninteresse, defekte Abwasserleitungen unverzüglich instand zu setzen“. Die Verpflichtung koste Grundstückseigentümer unnötig Geld – 500 bis 1.000 € im Schnitt pro Grundstück – und sei für den Grundwasserschutz überflüssig.
DWA und RSV betonen Notwendigkeit der Prüfung
Ähnlich sieht das der Rohrleitungssanierungsverband (RSV). „Nach Beobachtungen unserer Firmen in Schleswig-Holstein, die regelmäßig Kanäle untersuchen und sanieren, sind mindestens 70 Prozent der Anschlussleitungen auf privatem bzw. gewerblichen Grund schadhaft – aufgrund von Alterungen, Muffenversatz, Scherbenbrüchen und Wurzeleinwuchs”, berichtet Reinhild Haacker, Geschäftsführerin des bundesweiten Verbandes. Von den Leitungen seien mehr als die Hälfte so marode, dass sie nicht mehr mit grabenlosen Methoden saniert werden können. „Von einer überflüssigen Regelung kann keine Rede sein”, so Haacker mit Blick auf eine Veröffentlichung von Haus & Grund.
Pflicht zur Dichtheitsprüfung nur ausgesetzt, nicht aufgehoben
Auch das Umweltministerium hält die Prüfpflicht weiterhin für sinnvoll, zumal sich in Schleswig-Holstein die Trinkwasserversorgung ausschließlich auf Grundwasser stützt. Dieses sei deshalb besonders schützenswert.
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