Neue Regelungen und Anforderungen
Im Fokus der mit knapp 100 Teilnehmern erneut gut besuchten Norddeutschen Kanalsanierungstage in Neumünster standen in diesem Jahr neue Regelungen und damit verbundene Anforderungen, insbesondere mit Blick auf Schleswig-Holstein.
Regenwassermanagement auf Bahnhöfen macht Stationen fit für die Zukunft
Hauraton hat spezialisierte Lösungen, die bei der Neugestaltung von Bahnhöfen für ganzheitlichen Regenwassermanagement eingesetzt werden.
Im Hinblick auf die Kommunalabwasserrichtlinie ist in Schleswig-Holstein eine neue Förderrichtlinie zum Ausbau kommunaler Kläranlagen veröffentlicht worden. Gefördert werden, wie Sabrina Schwarz vom schleswig-holsteinischen Landesamt für Umwelt berichtete, zum Beispiel eine weitergehende Nährstoffelimination sowie die Entfernung von Spurenstoffen. Für letztere Förderung sieht die Förderrichtlinie die Durchführung von Machbarkeitsstudien als Grundlage für den Ausbau vor.
SüVO, Qualitätssicherung und Vergabe
Neuerungen haben sich auch durch die Anpassung der Selbstüberwachungsverordnung des Landes S-H (SüVO) ergeben – die Novellierung ist seit Juni dieses Jahres in Kraft. Wichtige neue Regelungen sind etwa die künftig obligatorische Übermittlung der Betriebsberichte an die zuständige Untere Wasserbehörde in digitaler Form – zumindest für Abwasserbehandlungsanlagen zur Reinigung von häuslichem und kommunalem Abwasser (Anlage 1), industrielle und gewerbliche Abwasserbehandlungsanlagen (Anl. 3) sowie öffentliche Regenwasserbehandlungs- und-rückhalteanlagen (Anl. 5). Letztere Anlage ist wie auch Anlage 4 (Niederschlagswasser von Biogasanlagen) neu in die VO aufgenommen worden.
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Anschließend berichtete Guido Heidbrink vom Güteschutz Kanalbau über den Ablauf und Anforderungen an die Gütesicherung, über die Voraussetzungen für den Gütezeichenerwerb sowie über die Eigenüberwachung, Regelwerke und Baustellenprüfungen, bevor Rechtsanwalt Dr. Tobias Krohn abschließend die aktuellen Entwicklungen im Vergaberecht unter die Lupe nahm. Hierbei ging es u.a. um die Erhöhung der EU-Schwellenwerte und vor allem um die Pflicht zur E-Vergabe nach SHVgVO. Zum Beispiel muss das Vergabeverfahren ab einem Auftragswert von 150.000 Euro netto elektronisch ausgeschrieben werden. Auch im Falle der von der SHVgVO vorgesehenen Ausnahmen müsse die Einreichung stets elektronisch möglich sein, betonte Dr. Krohn. Der Experte sprach die Umstellungsschwierigkeiten bei Ingenieurbüros und Bauunternehmen an und die Möglichkeiten einer Gesamtvergabe.
Der zweite Tag war den Praxisbeispielen aus Schleswig-Holstein gewidmet. Insgesamt lobten die Teilnehmer den gewohnt intensiven Austausch und die persönliche Note – beides gilt als Markenzeichen der Norddeutschen Kanalsanierungstage.
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