21. Norddeutsche Kanalsanierungstage: Neue Regelungen und Anforderungen
Susanne Flindt bei ihrem Vortrag zur Novellierung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie | Foto: B_I/Valdix
Was die Novellierung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie für das nördlichste Bundesland bedeutet, beschrieb Susanne Flindt vom Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein. Unter anderem wird sich durch die Erweiterung der verpflichtenden 2. Behandlungsstufe auf Gemeinden mit einem Einwohnerwert zwischen 1.000 und 2.000 (bis 2035) die Anzahl der berichtspflichtigen Anlagen von 184 auf 268 erhöhen. Die 4. Reinigungsstufe betrifft in S-H bei >150.000 EW sechs Anlagen. Spannend wird im Rahmen der nun geregelten erweiterten Herstellerverantwortung die Beantwortung der Frage, wer die restlichen 20 Prozent der Kosten für den Bau und Betrieb der Viertbehandlung tragen soll (mind. 80 % tragen bekanntlich die Hersteller von Arznei- und Körperpflegeprodukten). Was das Abwassermonitoring anbelangt, so sollen die Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit/Verbrauchern schon für Gemeinden mit einem Einwohnerwert von über 1.000 gelten.

Im Hinblick auf die Kommunalabwasserrichtlinie ist in Schleswig-Holstein eine neue Förderrichtlinie zum Ausbau kommunaler Kläranlagen veröffentlicht worden. Gefördert werden, wie Sabrina Schwarz vom schleswig-holsteinischen Landesamt für Umwelt berichtete, zum Beispiel eine weitergehende Nährstoffelimination sowie die Entfernung von Spurenstoffen. Für letztere Förderung sieht die Förderrichtlinie die Durchführung von Machbarkeitsstudien als Grundlage für den Ausbau vor.

SüVO, Qualitätssicherung und Vergabe

Olav Kohlhase vom Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein referierte über die Anpassung der SüVO. | Foto: B_I/Valdix
Olav Kohlhase vom Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein referierte über die Anpassung der SüVO. | Foto: B_I/Valdix

Neuerungen haben sich auch durch die Anpassung der Selbstüberwachungsverordnung des Landes S-H (SüVO) ergeben – die Novellierung ist seit Juni dieses Jahres in Kraft. Wichtige neue Regelungen sind etwa die künftig obligatorische Übermittlung der Betriebsberichte an die zuständige Untere Wasserbehörde in digitaler Form – zumindest für Abwasserbehandlungsanlagen zur Reinigung von häuslichem und kommunalem Abwasser (Anlage 1), industrielle und gewerbliche Abwasserbehandlungsanlagen (Anl. 3) sowie öffentliche Regenwasserbehandlungs- und-rückhalteanlagen (Anl. 5). Letztere Anlage ist wie auch Anlage 4 (Niederschlagswasser von Biogasanlagen) neu in die VO aufgenommen worden.

Anschließend berichtete Guido Heidbrink vom Güteschutz Kanalbau über den Ablauf und Anforderungen an die Gütesicherung, über die Voraussetzungen für den Gütezeichenerwerb sowie über die Eigenüberwachung, Regelwerke und Baustellenprüfungen, bevor Rechtsanwalt Dr. Tobias Krohn abschließend die aktuellen Entwicklungen im Vergaberecht unter die Lupe nahm. Hierbei ging es u.a. um die Erhöhung der EU-Schwellenwerte und vor allem um die Pflicht zur E-Vergabe nach SHVgVO. Zum Beispiel muss das Vergabeverfahren ab einem Auftragswert von 150.000 Euro netto elektronisch ausgeschrieben werden. Auch im Falle der von der SHVgVO vorgesehenen Ausnahmen müsse die Einreichung stets elektronisch möglich sein, betonte Dr. Krohn. Der Experte sprach die Umstellungsschwierigkeiten bei Ingenieurbüros und Bauunternehmen an und die Möglichkeiten einer Gesamtvergabe.

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Der zweite Tag war den Praxisbeispielen aus Schleswig-Holstein gewidmet. Insgesamt lobten die Teilnehmer den gewohnt intensiven Austausch und die persönliche Note – beides gilt als Markenzeichen der Norddeutschen Kanalsanierungstage.

Knapp 100 Teilnehmer zählte die diesjährige Veranstaltung in den Holstenhallen, Foyer Nord, in Neumünster. | Foto: IBAK
Knapp 100 Teilnehmer zählte die diesjährige Veranstaltung in den Holstenhallen, Foyer Nord, in Neumünster. | Foto: IBAK

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