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Aktuelle Themen treffen auf großes Interesse

Die nach einer coronabedingten Pause in diesem Jahr zum 12. Mal von der Werner Vollert GmbH ausgerichtete Fachtagung „Praktische Kanalisationstechnik – Instandhaltung von Kanalisationen“ konnte mit brandaktuellen Themen und großer Resonanz nahtlos an den Erfolg der vorigen Veranstaltungen anknüpfen.

Fachtagung „Praktische Kanalisationstechnik – Instandhaltung von Kanalisationen“
Mit mehr als 150 Teilnehmern und Teilnehmerinnen war der Vortragssaal in der Aco Academy gut gefüllt. | Foto: Sven Thürnau

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Mehr als 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnte Wevo-Geschäftsführer Jens van der Walle in der Aco Academy in Büdelsdorf zu dieser Veranstaltung mit ihren spezifischen Besonderheiten begrüßen. Zum einen bietet sich hier eine der wenigen Gelegenheiten im hohen Norden und speziell in Schleswig-Holstein, sich in größerem Rahmen über Fachthemen rund um die Entwässerungsinfrastruktur zu informieren und auszutauschen. Zum anderen zeigt ein Blick in die lange Teilnehmerliste mit über 95 Prozent einen außergewöhnlich hohen Anteil von Vertretern kommunaler Auftraggeber und aus Planungsbüros aus der Region.

Das ist für eine von einem Unternehmen der Branche ausgerichtete Veranstaltung heutzutage nicht selbstverständlich und zeigt, dass diese Tagung einem Informationsbedarf gerecht wird, und dass es den Verantwortlichen mit ihrer Wahl der Themen und Referenten gelingt, nicht werbliche Botschaften, sondern Fachinformationen und aktuelle Entwicklungen in den Mittelpunkt dieser Tagung zu stellen.

Olav Kohlhase aus dem Schleswig-Holsteinischen Umweltministerium informierte über die zum Zeitpunkt seines Vortrages erst wenige Tage alte Entscheidung, die Frist für die Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten bis zum Jahr 2024 zu verlängern. | Foto: Sven Thürnau
Olav Kohlhase aus dem Schleswig-Holsteinischen Umweltministerium informierte über die zum Zeitpunkt seines Vortrages erst wenige Tage alte Entscheidung, die Frist für die Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten bis zum Jahr 2024 zu verlängern. | Foto: Sven Thürnau

Dichtheitsprüfung: Fristverlängerung bis 2040

Dies gelang auch in diesem Jahr mit den Themenschwerpunkten Dichtheitsprüfungen von Grundstücksentwässerungsleitungen in Schleswig-Holstein und der neuen Ersatzbaustoffverordnung mit Blick auf den Einsatz von Flüssigboden.

Zum Thema der Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsleitungen hat es in Schleswig-Holstein in der jüngsten Vergangenheit offenbar Verwirrung gegeben. Im November letzten Jahres wurde seitens des Umweltministeriums die flächendeckende Aufforderung zur Dichtheitsprüfung ausgesetzt, daraus wurde medial die Botschaft, die Pflicht zur Dichtheitsprüfung sei aufgehoben. Dabei handele es sich um ein Missverständnis, hieß es daraufhin aus dem Ministerium.

Olav Kohlhase ist im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur direkt mit dieser Thematik befasst und berichtete über den neusten Stand bei den Regelungen zu Dichtheitsprüfungen von Grundstücksentwässerungsleitungen in Schleswig-Holstein.

Demnach macht das Umweltministerium neue Vorgaben zur Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsleitungen. Die Erstprüfungen privater Leitungen sind künftig bis zum Jahr 2040 durchzuführen, unabhängig von der Zustandserfassung des öffentlichen Bereiches.

Damit soll Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger sowie die durchführenden Fachfirmen geschaffen werden.

Nachweise zur Dichtheitsprüfung von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, die schon vor 2040 durchgeführt werden, behalten ihre Gültigkeit. Damit werden Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die schon frühzeitig die Prüfung durchführen, nicht benachteiligt.

In Wasserschutzgebieten (in den Schutzzonen II, III und III A) bleibt die umgehende Prüfung vorgeschrieben. Gleiches gilt für Grundstücksentwässerungsanlagen, die gewerbliches Abwasser ableiten. Die Änderungen sollen in Kürze mit Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten.

Prof. Dr. Markus Weber wies auch auf die Schwachstellen der neuen Ersatzbaustoffverordnung hin. | Foto: Sven Thürnau
Prof. Dr. Markus Weber wies auch auf die Schwachstellen der neuen Ersatzbaustoffverordnung hin. | Foto: Sven Thürnau

Ersatzbaustoffverordnung: Es bleiben Fragen

Am 1. August 2023 tritt die bundesweit geltende Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft, in der der Einsatz aufbereiteter mineralischer Baustoffe geregelt ist. Vor dem Hintergrund immer knapper werdender Ressourcen der Primärbaustoffe Sand und Kies und der immer schwieriger und teurer werdenden Entsorgung von Bodenaushub ein drängendes Thema, zumal es für die Umsetzung der in der Verordnung festgelegten Regelungen keine Übergangsfrist gibt.

Prof. Markus Weber von der Hochschule in Coburg ist spezialisiert auf Fragen rund um die Wertstoff- und Kreislaufwirtschaft, Aufbereitungstechnik und Ressourceneffizientes Planen und Bauen.

Er stellte die neue Ersatzbaustoffverordnung mit ihren Auswirkungen auf die Praxis vor und wies dabei auch auf die Probleme bei der Umsetzung hin. So seien beispielsweise die Zertifikate von Entsorgungsfachbetrieben noch gar nicht an die neuen Regelungen angepasst. Vielfach fehlten noch Vorgaben der zuständigen Behörden in Form von Handlungsanweisungen, Verwaltungsvorschriften, Erlasse.

Auftraggebern und Baufirmen riet Prof. Weber, für den Einsatz von Ersatzbaustoffen fach- und sachkundige Personen für Probenahme, Begutachtung, Ausschreibung, Beratung zu suchen.

Katrin Zwetkow berichtete, welche rechtlichen Auswirkungen die neue Ersatzbaustoffverordnung auf den Einsatz von Flüssigboden hat. | Foto: Sven Thürnau
Katrin Zwetkow berichtete, welche rechtlichen Auswirkungen die neue Ersatzbaustoffverordnung auf den Einsatz von Flüssigboden hat. | Foto: Sven Thürnau

Einsatz von Flüssigboden: Detaillierte Regelungen in der EBV

Katrin Zwetkow aus der Anwaltskanzlei Braun und Zwetkow in Leipzig hat sich als Fachanwältin für Vergaberecht aus juristischer Perspektive intensiv mit dem Thema Flüssigboden befasst. Sie berichtete in Büdelsdorf, welche rechtlichen Auswirkungen die neue Ersatzbaustoffverordnung auf den Einsatz von Flüssigboden hat. Auch sie wies auf eine Zunahme von Pflichten für Betreiber von Zwischenlagern für Bodenaushub und die sehr konkreten Dokumentations- und Anzeigepflichten hin. Was die Zulässigkeit des Einsatzes von Flüssigboden bei der Immobilisierung von Schadstoffen angeht, enthalte die Ersatzbaustoffverordnung sehr detaillierte Regelungen hinsichtlich der grundsätzlichen Anforderungen und der Einbausituation mit Blick auf Wasserschutzgebiete sowie auf Einbautiefe und den jeweiligen Abstand zum Grundwasser.

Im Ausschreibungsverfahren müsse der Auftraggeber unter anderem auf besondere Bodenverhältnisse, Schadstoffe etc. hinweisen. Weiter sei von Auftraggeberseite zu fordern, dass Vorgaben der Annahmekontrolle und der Güteüberwachung eingehalten werden.

Bieter seien verpflichtet, bei Unklarheiten zur Bodenbeschaffenheit etc. weitere Informationen anzufordern sowie die Einhaltung der Vorgaben aus Annahmekontrolle und Güteüberwachung auch bei mobilen Anlagen sicherzustellen, erläuterte Katrin Zwetkow.

Claus-Michael Schmidt stellte vor, wie man in Kassel Kreislaufwirtschaft im Bereich Bodenmanagement und den konsequenten Einsatz von Flüssigboden in der Praxis umsetzt. | Foto: Sven Thürnau
Claus-Michael Schmidt stellte vor, wie man in Kassel Kreislaufwirtschaft im Bereich Bodenmanagement und den konsequenten Einsatz von Flüssigboden in der Praxis umsetzt. | Foto: Sven Thürnau

Wie es geht: Flüssigboden und Bodenmanagement in Kassel

Dass es auch ohne die neue Ersatzbaustoffverordnung bereits möglich ist, konsequent den Bodenaushub aus Kanalbaustellen nahezu komplett wieder einzubauen, ist seit einigen Jahren in Kassel zu sehen.

Kassel Wasser wollte auf seinen Baustellen vermehrt Flüssigboden einsetzen und als die Unternehmen in der Region kein entsprechendes Angebot machten, nahm Kassel Wasser die Sache selbst in die Hand und entwickelte Stück für Stück ein komplettes eigenes Bodenmanagementsystem. Der Architekt und Motor dieses Projektes, Claus-Michael Schmidt, stellte vor, wie man in Kassel Kreislaufwirtschaft im Bereich Bodenmanagement nicht nur praktiziert, sondern mit Überzeugung lebt und mittlerweile rund 9000 Meter Kanal mit selbst hergestelltem Flüssigboden erfolgreich und mängelfrei verlegt hat.

Dirk Stoffers, Prüfingenieur beim Güteschutz Kanalbau, machte anschaulich anhand eines konkreten Schadensfalles klar, welche Bedeutung die fachgerechte Ausbildung der Leitungszone für die Qualität und Langlebigkeit unserer Kanäle haben, und Michael Müller, Leiter des Geschäftsfeldes Entwässerung bei Aco, stellte vor dem Hintergrund des Klimawandels und den sich häufenden Starkregenereignissen interessante Lösungen für die Entwässerung von Verkehrsflächen vor, die in den letzten Jahren bei dem Entwässerungsspezialisten aus Büdelsdorf entwickelt wurden.

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Ein Vortrag zum Thema „Sich und andere erfolgreich führen“ von Matthias Herzog, der das Coaching von Führungskräften und Motivationstraining zu seinem Beruf gemacht hat und ein Blick auf die aktuelle Lage und Perspektive der deutschen Wirtschaft von Dr. Jörn Eckhoff von der Deutschen Bundesbank rundeten das Programm ab und sorgten für den bei dieser Tagung üblichen Blick über den fachlichen Tellerrand.

Die große Resonanz und die vielen positiven Rückmeldungen aus dem Teilnehmerkreis machten den Tag in der ACO Academy nicht nur zu einem vollen Erfolg, sondern waren für die Veranstalter Bestätigung und Ansporn zugleich, für das Jahr 2025 die 13. Wevo-Fachtagung zu planen.


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