Was aus der Idee geworden ist

Der Ausbau der Breitbandkabelnetze steht in Deutschland und in Europa ganz oben auf der politischen Agenda. In diesem Zusammenhang gerät auch das Thema „Kabel im Kanal“ wieder in die Diskussion, forciert durch die Breitbandrichtlinie der EU.

Kabel im Abwasserkanal: Was aus der Idee geworden ist
Die Technik für Kabel in Leitungen steht zur Verfügung. Flächendeckend konnte sich die Installation von Kabeln in Kanälen allerdings bis heute nicht durchsetzen.

Von Dr.-Ing. Klaus Beyer, Geschäftsführer German Society for Trenchless Technology e.V. (GSTT)

Nicht immer sind Entwässerungsanlagen randvoll ausgelastet. Dieser Zustand erleichtert die notwendigen betrieblichen Unterhaltungsmaßnahmen. Ideen, die Entwässerungsanlagen auch für andere, als ihrer ursprünglich vorgesehenen Bestimmung, zu nutzen, sind nicht neu. In Paris werden seit langer Zeit Teile der Kanalisation, die in der Innenstadt eine Vielzahl von großen Querschnitten aufweist, auch von anderen Versorgungsträgern genutzt.

Kupferkabel für große Datenmengen haben einen derart großen Durchmesser, dass es in nicht begehbaren Kanälen aufgrund der Querschnittsverengung des Kanals zu negativen hydraulischen Einflüssen kommen würde.

Japanische Ingenieure haben bereits vor 1990 einen Roboter entwickelt, der Glasfaserkabel in nicht begehbaren Abwasserkanälen verlegen kann.

Im City-Bereich von Großstädten sind zur Herstellung von Datennetzen hingegen die überwiegend verbreiteten nicht begehbaren Kanäle interessant. Durch die Glasfaserkabel-Technik können kleine Kabelquerschnitte erreicht werden, die deutlich weniger Einfluss auf die Hydraulik eines Entwässerungskanals haben.

In den 80er Jahren gab es jedoch keine geeigneten Verfahren, um in bestehende, nicht begehbare Entwässerungskanäle, Kabel einzubauen. Die Liberalisierung der Datendienste in Europa löste dann Aktivitäten aus, sich intensiver mit dieser Technik zu beschäftigen.


Die Situation heute

Die CableRunner TM –Technologie wurde 1996 von einer Abteilung der Stadt Wien entwickelt und dort erstmals in den städtischen Abwasser- und Regenwasserkanälen angewandt.

CableRunner Austria wurde 1999 gegründet und begann mit der Internationalisierung durch den Aufbau von Niederlassungen in den USA, Spanien und China. Seither wurde die Technologie kontinuierlich erweitert. Bis dato wurden bereits über 1.000 km an Glasfaserkabeln in Abwasserkanälen verlegt (davon ca. 500 km in Wien).

2009 wurde von der Telekom Austria ein 76 % Mehrheitsanteil an der CableRunner Austria erworben. Die Telekom Austria konzentriert sich auf ihre Hauptmärkte in Österreich und Südosteuropa und hat die internationalen Aktivitäten an CableRunner International übergeben.

Die CableRunner Iberia wurde 2009 als Joint Venture einer spanische Firma und der Stadt Wien (CRI – Cable Runner Iberia) gegründet, die mit der Bohr- und Dübeltechnik Glasfaserkabel in Abwasserkanälen installiert. Eine 100%ige Tochterfirma von CRI, die B2B, installiert Leerrohre mit Linertechnik in Abwasserkanäle, zusammen mit der deutschen Firma BKP Berolina.

Insgesamt wurden in Spanien bereits 420 km Glasfaserkabel in Kanälen verlegt.

Fast Opticom AG (FAST = Fiber Access by Sewer Tubes) entstand 1996 als Zusammenschluss aus der Roboterherstellerfirma KA-TE PMO AG (Schweiz) und dem deutschen Planungsbüro IK-T.

Mit dieser Technik wurden weltweit mehr als 4.000 km Glasfaserkabel in Abwasserkanälen verlegt. (In dieser Statistik sind es aber nicht Trassenkilometer, sondern Leerrohre. Bei allg. 3 oder 6 Leerrohren gleichzeitig sind das dann ca.1.300 km, bzw. ca. 670 km).

Allein im Stadtgebiet von Hamburg wurden über 300 km Glasfaserkabel mit dieser Technik verlegt und werden erfolgreich betrieben.

Wie sich zwischenzeitlich gezeigt hat, ist der große Durchbruch für „Kabel im Kanal“ ausgeblieben, erhält aber wieder neue Nahrung aufgrund einer neuen EU-Richtlinie, der sogenannten Breitbandrichtlinie.


„Breitbandrichtlinie“: Netzbetreiber müssen ihre Infrastruktur zur Verfügung stellen

Aufgrund der Richtlinie 2014/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über „Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation“ müssen Netzbetreiber von Infrastruktur den Kabelnetzbetreibern innerhalb der EU den Zugang für das Installieren von Breitbandkabeln bereitstellen.

Ausgenommen sind inzwischen Trinkwasserleitungen (Artikel 2 Abs. 2) und Ausnahmen bei triftigen Begründungen, die innerhalb von zwei Monaten nach Antrag zu erbringen sind (Artikel 3 Abs. 3).

Aufgrund des Breitbandausbaus als eines der wesentlichsten Infrastrukturthemen der letzten und auch der kommenden Jahre in Deutschland wurde ein Breitbandbüro des Bundes (BBB) gegründet. Das BBB wurde als Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ins Leben gerufen, um die Breitbanderschließung zu unterstützen.

Mit dem BBB übernimmt die atene KOM GmbH, Berlin seit Dezember 2010 eine wichtige Aufgabe bezüglich der Kommunikation und Information zu diesem Thema. Das Breitbandbüro des Bundes ist Ansprechpartner für alle interessierten Kommunen, Unternehmen und nicht zuletzt die Bevölkerung. Hier werden Informationen gesammelt, ausgewertet und weitergegeben sowie Strategien erarbeitet.

Das Breitbandbüro des Bundes initiierte als verlängerter Arm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastrukturen in der Modellkommune Gerstetten das geförderte Projekt „Glasfaser im Abwasserkanal“. Das Pilotprojekt in Baden-Württemberg soll unter der Breitbandinitiative II gefördert werden (Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg). Geplant ist, dass das Projekt im Sommer 2015 abgeschlossen sein soll.

Mitnutzung muss erlaubt werden

Die Technik für Kabel in Leitungen steht zur Verfügung. Flächendeckend konnte sich die Installation von Kabeln in Kanälen allerdings bis heute nicht durchsetzen. Dies ist sicher auch der Situation geschuldet, dass Netzbetreiber, bzw. Netzeigentümer für die reibungslose Funktion ihrer Netzte verantwortlich sind und jegliche zusätzliche Einbauten, die diese Funktion stören könnten, nicht gewollt sind.

Durch die sog. Breitbandrichtlinie der EU müssen Infrastrukturnetzbetreiber Breitbandkabelanbieter ihre Infrastrukturleitungen zur Verfügung stellen, wenn nicht innerhalb von zwei Monaten durch triftige Gründe widersprochen wird. Damit ist der Wunsch, Infrastrukturleitungen mitzunutzen, juristisch umgedreht worden, d.h., es muss grundsätzlich erlaubt werden (bis auf das Mitnutzen von Trinkwasserleitungen).

Für folgende Medien trifft dies zu:

  • Strom problemlos:

o Ist die Mitnutzung von ungenutzten Leerohren
o Ist die Mitnutzung von Freileitungen

  • Fernwärme:

o problemlos ist die Mitnutzung von Fernwärmekanälen
o problematisch ist die direkte Nutzung der Rohrleitungen

  • Kabel sind i.a. bis 70° C zugelassen
  • Umgehung von Armaturen (Einbau von potentiellen Schwachstellen)
  • Gas und ADL (Abwasserdruckleitungen):

o Umgehung von Armaturen (Einbau von potentiellen Schwachstellen)

  • Abwasserkanäle:

o einfache Zugänglichkeit im öffentlichen Straßenland durch Schächte, im Mittel alle 50 m

Somit richtet sich der Fokus und die Begehrlichkeit auf Kabel im Abwasserkanal.

Eine Ausnahme für Interesse von Kanalbetreibern an der Kabelinstallation könnte die finanzielle Situation darstellen, indem der Kabelnetzbetreiber dem Kanalnetzbetreiber eine kostenlose Sanierung seiner Kanäle in den Bereichen, die für ihn als Trasse interessant sind, anbietet. Technisch gesehen würde sich hier die Sanierung mit Schläuchen anbieten, wo entweder ein Leerrohrsystem während der Sanierung zwischen Kanalinnenwand und Schlauch zeitgleich installiert wird oder auch ein Schlauch mit einem zusätzlichen integrierten Schlauch versehen wird, in den dann jederzeit Kabel eingezogen werden können.

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