Gütezeichen für die Bauweise mit Asphalteinlagen eingeführt
Asphalteinlagen werden in Deutschland seit mehr als 40 Jahren erfolgreich eingesetzt und sind als nachhaltige und wirtschaftliche Sanierungsvariante aus dem Straßenbau nicht mehr wegzudenken. Um die Qualität der Bauweise sicherzustellen, haben sich führende Unternehmen der Branche zur Gütegemeinschaft für die Bauweise mit Asphalteinlagen zusammengeschlossen. In der Gütegemeinschaft geht es nicht nur um die Asphalteinlage selbst – es geht um den gesamten Prozess angefangen von der Erkundung der Strecken im Rahmen der Planung bis hin zur Verlegung.
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Um den Qualitätsanspruch der Gütegemeinschaft zu demonstrieren, wurde unter dem Dach des „RAL – Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung“ ein Gütesicherungskonzept entwickelt. Ziel dieses Konzeptes ist es, RAL-Gütezeichen bei Erfüllen bestimmter Voraussetzungen an interessierte Unternehmen zu verleihen. Die zu erfüllenden Voraussetzungen ergeben sich aus den mit dem RAL abgestimmten jeweiligen Güte- und Prüfbestimmungen und betrachten – neben allgemeine Hinweise – speziell auf die einzelnen Phasen der Bauweise abgestimmte Regelungen.
Allgemeine Güte- und Prüfbestimmungen für die Bauweise mit Asphalteinlagen
Die Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen regeln den Geltungsbereich und beinhalten allgemeine Hinweise zu den Asphalteinlagen wie Begriffsbestimmungen, Arten und Funktionen. Des Weiteren geben sie einen Überblick der mitgeltenden Vorschriften, Gesetze, Normen, Richtlinien und sonstigen Dokumente, die mit eingeflossen sind.
Ein ganz wesentlicher Aspekt aller RAL-Gütezeichen ist die Überwachung, die sich in
- Erstprüfung,
- Eigenüberwachung bzw. werkseigene Produktionskontrolle (WPK),
- Fremdüberwachung und
- Wiederholungsprüfung
gliedert.
Wenn Produkte und/oder Dienstleistungen die Voraussetzungen der Allgemeinen und jeweiligen Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen erfüllen, dürfen sie mit dem Gütezeichen gekennzeichnet werden. Ergänzt wird das Gütezeichen durch einen produkt- oder leistungsbezogenen Zusatz, der sich aus den jeweiligen Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen ergibt.
Die Bauweise mit Asphalteinlagen ist nicht komplexer als andere Bauweisen auch. Jede Phase hat ihre speziellen Gegebenheiten, die aufeinander abgestimmt sein müssen. Nur so lassen sich die Vorteile im Sinne von Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit in Gänze nutzen. Das ist der Grund, warum für jede Phase eigene Gütezeichen verliehen werden. Die Voraussetzungen hierfür werden in den jeweiligen Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen beschrieben. Im Einzelnen geht es um die Bereiche:
- Planung
- Fräsen
- Herstellen und Anspritzen von Bitumenemulsionen
- Prüfung und Lieferung von Asphalteinlagen
- Verlegung von Asphalteinlagen
Planung von Baumaßnahmen mit Asphalteinlagen
Eine detaillierte Planung von Baumaßnahmen mit Asphalteinlagen stellt die Basis für eine ordnungsgemäße Ausschreibung und Vergabe dar, die das Erreichen der Ziele des Auftraggebers sicherstellen soll. Hierbei ist zunächst wichtig zu beschreiben, was überhaupt die Zielsetzung der Verwendung einer Asphalteinlage im konkreten Projekt sein soll. Asphalteinlagen sind grundsätzlich nicht dazu geeignet, Tragfähigkeitsmängel im Straßenaufbau zu kompensieren. Aber etwa zur Verzögerung der Rissreflexion – einer der Hauptgründe für kaputte Straßen – sind sie im Allgemeinen hervorragend geeignet.
Der Auftraggeber erhält aber nur dann, was er will, wenn das Projekt „stark“ ausgeschrieben und sich im Rahmen der Vergabe und in der Ausführung auch an die „starke“ Ausschreibung gehalten wird. Nicht alle Asphalteinlagen sind für ein konkretes Projekt gleichgut geeignet. Es ist wichtig, dass die (Rand-)Bedingungen eines konkreten Projektes bekannt sind und bei der Vergabe darauf geachtet wird, dass eine angebotene Asphalteinlage auch unter diesen (Rand-)Bedingungen ordnungsgemäß eingesetzt werden kann und „mit dem geforderten Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichwertig ist“ (§13 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz VOB/A).
Um das Gütezeichen „Planung“ zu erhalten, hat der Planer einige Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen fachlicher Art aber auch Anforderungen an die Planung selbst sowie an die Überwachung. Wenn denn dann alles passt, darf er das Gütezeichen mit dem Zusatz „Planung“ führen.
Fräsen bei Bauweisen mit Asphalteinlagen
Dem Fräsen kommt eine besondere Bedeutung bei der Bauweise mit Asphalteinlagen zu. Zum einen für die Verlegung der Asphalteinlagen und zum anderen bei deren Ausbau. Beide Szenarien werden in der Besonderen Güte- und Prüfbestimmung beschrieben.
Um das entsprechende Gütezeichen führen zu können, hat das Fräsunternehmen einige Anforderungen insbesondere an die maschinelle Ausstattung, die Überwachung und – mindestens genauso wichtig – an die Mitarbeitenden, die mit der Durchführung betraut sind, zu erfüllen. Es bedarf einer qualifizierten Führungskraft und Baustellenfachpersonal, die spezielle Qualifikationen und Erfahrungen erfüllen sowie einen Schulungsnachweis (siehe unten) erbringen müssen.
Bitumenemulsionen für die Verlegung von Asphalteinlagen
In Deutschland liegen Herstellung und Anspritzen von Bitumenemulsionen für die Verlegung von Asphalteinlagen zumeist in einer Hand. Aus diesem Grund wurden beide Gewerke in einem Gütezeichen zusammengefasst. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, hat das anspritzende Unternehmen sicherzustellen, dass der Hersteller der Bitumenemulsion die Voraussetzungen erfüllt.
Die Anforderungen an das Anspritzen der Bitumenemulsion an sich ist ähnlich aufgebaut wie beim Fräsen. Es müssen die personellen sowie die technischen Voraussetzungen erfüllt und der Schulungsnachweis erbracht werden und die Überwachung gewährleistet sein.
Des Weiteren sind das Festlegen der projektspezifischen Bitumenemulsion hinsichtlich Art und Menge von entscheidender Bedeutung. Eine detaillierte Übersicht der zu berücksichtigenden Faktoren wurde in der „Checkliste für die Festlegung der projektspezifischen Bitumenemulsion“ zusammengefasst.
Prüfung und Lieferung von Asphalteinlagen
Das Gütezeichen für die Prüfung und Lieferung von Asphalteinlagen kann sowohl vom Hersteller als auch von einem Händler beantragt werden. In beiden Fällen ist der Antragsteller dafür verantwortlich, dass die Vorgaben eingehalten werden.
Aufgenommen wurde in der Besonderen Güte- und Prüfbestimmung eine detaillierte Regelung für die regelmäßige Fremdüberwachung der Produkte. Weiterhin ist der Gütezeichenbenutzer dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass zu jeder Zeit aktuelle Einbauanleitungen seiner Produkte zur Verfügung stehen. Um sicherzustellen, dass Verleger Erfahrung mit den jeweils zu verlegenden Produkten haben, muss der Asphalteinlagenhersteller entsprechende Verlegerzertifikate erstellen.
Verlegung von Asphalteinlagen
Auch wenn es eigentlich selbstverständlich ist: Bevor Asphalteinlagen verlegt werden, bedarf es einer ordnungsgemäßen Wareneingangskontrolle. Wichtig ist, dass die Asphalteinlagen bei Anlieferung bzw. vor Einbau daraufhin geprüft werden, ob es sich um das richtige Produkt handelt, die Rollen unbeschädigt sind oder Umstände gegen eine Verlegung sprechen. Der Verleger muss über gültige Verlegerzertifikate der Hersteller der Asphalteinlagen verfügen.
Wie bei allen anderen ausführenden Gewerken auch, sind entsprechende Nachweise hinsichtlich der personellen und technischen Anforderungen sowie Schulungsnachweise zu erbringen. Wichtig ist, dass die Asphalteinlage nach der Verlegung faltenfrei liegt und einen vollflächigen Kontakt mit der Unterlage aufweist. Auch die Verleger unterliegen detaillierten Überwachungsregularien aus Erstprüfung, Eigenüberwachung, Fremdüberwachung und Wiederholungsprüfungen.
Schulungen zu Asphalteinlagen
Gut geplant und ausgeschrieben bedeutet nicht unbedingt, dass die Ausführung entsprechend ist. Um auch hier ein hohes Qualitätsniveau zu gewährleisten, schreiben die Güte- und Prüfbestimmungen für die ausführenden Gewerke (Fräsen, Anspritzen, Verlegen) qualifizierte Führungskräfte und Baustellenfachpersonal vor. Neben einer einschlägigen Ausbildung und entsprechender Berufserfahrung ist für die Erteilung des jeweiligen Gütezeichens ein Schulungszertifikat erforderlich. Die Schulungen werden von der Gütegemeinschaft in Kooperation mit der Fachhochschule Münster durchgeführt. Bei den Schulungen wird – neben dem jeweiligen spezifisch fachlichen Inhalt – auch Wert daraufgelegt, dass die Teilnehmenden alle vorgelagerten und nachgelagerten Gewerke kennenlernen. Für die Schulungen konnten ausgesprochene Experten bzw. Expertinnen auf ihrem jeweiligen Fachgebebiet gewonnen werden.
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Autor
Helmut Kroth ist 1. Vorsitzender der Gütegemeinschaft für die Bauweise mit Asphalteinlagen. Durch seine langjährige Tätigkeit für unterschiedliche Hersteller von Asphalteinlagen ist er einer der ausgewiesenen Fachleute bei dieser Bauweise. Für weitere Informationen kontaktieren Sie die Gütegemeinschaft per E-Mail info@gg-asphalteinlagen.de.
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