Digitalisierung ist gut, Sichtkontrolle ist unerlässlich

Die Digitalisierung schreitet voran – auch bei Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen. Deren Kontrolle und Wartung lässt sich durch Monitoringsysteme vereinfachen. Eine verantwortungsvolle Sichtkontrolle ersetze dies jedoch nicht, erläutert die Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik (GET).

Digitale Monitoringsysteme zur Kontrolle von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
Digitale Monitoringsysteme können bei Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen die Eigenkontrollen vereinfachen, sie können jedoch nicht die Verantwortung ersetzen. | Foto: GET

So funktioniert die neue Technik: Laut Gütegemeinschaft gibt es Überwachungssysteme, die sowohl die Leichtflüssigkeits-, als auch die Schlammschichtdicke permanent messen und Ergebnisse automatisch in ein digitales Betriebstagebuch übertragen. Echtzeitdaten stehen demnach für Berichterstattung und Analyse zur Verfügung. Der Zugriff auf die Messdaten ist per Fernabfrage von jedem internetfähigen Gerät über einen Server möglich. Auch werden Störungen angezeigt, die eine Begutachtung der Abscheideranlage durch Öffnen der Schachtabdeckung erforderlich machen.

Sichtkontrolle trotz Monitoringsystem

Laut GET gibt es in allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) und allgemeinen Bauartgenehmigungen (aBG) für Monitoringsysteme als Zusatzeinrichtung bereits Regelungen. Doch die monatliche Sichtkontrolle solle dennoch nicht bei allen Anwendungen entfallen. „Die diesbezüglichen, speziellen Anwendungsbereiche werden in den jeweiligen abZ/aBG konkret benannt“, teilt die Gütegemeinschaft mit, die sich für Qualität, Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Zuverlässigkeit von Produkten der Entwässerungstechnik einsetzt. Es werde darauf hingewiesen, dass Eigenkontrolle, Wartung und Überprüfung durch einen Sachkundigen erforderlich seien. Zur Überprüfung von Funktionsfähigkeit und Zustand der Anlage gehörten: systematische Messung und Erfassung der Lage des Sedimentspiegels und der Flüssigkeitsniveaus (Wasserspiegel und Betriebsflüssigkeitsspiegel) sowie automatische Ermittlung und Erfassung des Volumens der abgeschiedenen Flüssigkeit, automatische Warnung beim Erreichen der Speichermengen und bei außergewöhnlichen Betriebszuständen.

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Mängel im elektronischen Betriebstagebuch notieren

Durch das Monitoringsystem automatisch erfasste Daten sind laut GET zu kontrollieren, die Beseitigung von Mängeln und Störungen ist in einem elektronisch geführten Betriebstagebuch zu dokumentieren. Alle erforderlichen Eigenkontrollen, Wartungen und Überprüfungen, die Entsorgung entnommener Inhaltsstoffe sowie die Beseitigung festgestellter Mängel mit deren Zeitpunkten und Ergebnissen seien im elektronischen oder in einem separaten Betriebstagebuch festzuhalten.

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Quelle: GET


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