Gefahren von Wasserflächen kennen und beheben

Kommunale Projektentwickler und ausführende Unternehmen sind gefordert, künstliche, öffentliche Gewässer, wie Regenrückhaltebecken, ausreichend sicher zu gestalten. Die Schutzmaßnahmen sollen den Charakter naturnah angelegter Teiche möglichst wenig beeinträchtigen. TÜV Süd und der Stadt Wolfsburg ist das gelungen.

Gefahren von Wasserflächen erkennen: TÜV Süd prüft Regenrückhaltebecken
Regenrückhaltebecken speichern große Niederschlagsmengen und entlasten so das Abwassersystem. Allerdings müssen sie sicher gestaltet werden. | Foto: TÜV Süd

Regenrückhaltebecken (RRB) dienen dem Hochwasserschutz: Kurzfristig speichern sie große Niederschlagsmengen und entlasten so das Abwassersystem. Vor allem in Städten oder an Autobahnen werden so große Flächen künstlich entwässert. In der Vergangenheit gab es immer wieder Unfälle. Schnell steht dann die Frage im Raum, ob die Verkehrssicherung ausreichend war.

Die Verkehrssicherungspflicht entstand vor dem Hintergrund der Schadensersatzpflicht aus § 823 ff. BGB und daraus ableitbaren Ansprüchen. Sie verlangt, dass alle, die eine Gefahrenquelle schaffen oder unterhalten, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um Drittschäden zu verhindern. Öffentliche Träger wie Kommunen betrifft das auch bei Verkehrswegen oder Gebäuden.

Offenkundig geht es bei Wasserbecken vorrangig darum, die Gefahr des Ertrinkens zu vermindern. Völlig ausschließen lässt sich das nicht. Aber, wie weit ist das Risiko akzeptabel und welche Gegenmaßnahmen sind verhältnismäßig? Grundsätzlich darf von Menschen in der Umgebung von Verkehrsflächen ein angemessenes Verhalten erwartet werden. Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst „diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Angehöriger des betroffenen Verkehrskreises für notwendig und ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren“ (BGH, Urteil vom 15.7.2003 – VI ZR 155/02). Nicht jede mögliche Gefahr muss vermieden werden, sondern nur jene, für die besondere Risiken bestehen.

Gesetzliche Vorgaben, wie Regenrückhaltebecken anzulegen sind, damit sie als sicher gelten, gibt es nicht. Die für den Bau und Betrieb Verantwortlichen, meist die kommunalen Entwässerungsbetriebe, müssen die Sicherheitslage für jeden Einzelfall selbst einschätzen. Unterschieden werden baulich abgetrennte oder eingezäunte Becken und naturnah angelegte Teiche als Teil eines Naherholungsgebiets. Durchgehende Umzäunungen stören hier das Landschaftsbild und den Erholungszweck. Dennoch helfen mitunter bereits einfache Maßnahmen, um bestehende oder geplante Rückhaltebecken möglichst wirksam zu sichern.

Kleine Schritte, große Wirkung

Die Wolfsburger Entwässerungsbetriebe beauftragten TÜV Süd, 28 ausgewählte RRB und sieben Teiche auf mögliche Gefahren zu untersuchen und zu bewerten. Im Bedarfsfall sollten die Fachleute passende Schutzmaßnahmen aufzeigen. Bei der Beurteilung halfen TÜV Süd u.a. die Landesbauordnung, die Technischen Regeln für Arbeitsstätten sowie eine Arbeitshilfe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt. Berücksichtigt wurden die Lage und die bauliche Gestaltung sowie der Nutzungszweck der Becken. Die sieben Teiche sind Teil eines Grünflächengürtels. Es gelang, deren naturnahen Charakter trotz auch erforderlicher Sicherungsmaßnahmen beizubehalten.

Zur Risikoermittlung dienten Kriterien wie die Nähe von Bewegungsflächen und Gehwegen zur Uferkante, der Zugang zum Wasser oder das Gefälle im Uferbereich. Besondere Aufmerksamkeit galt hierbei den für einen natürlichen Teich oder See untypischen Gefahrenstellen, wie den Zu- und Ablauföffnungen und Bauwerken wie Brücken und Durchlässen, als Teil der zu beurteilenden Becken.

Die Sicherheit wurde bereits durch einfache Maßnahmen deutlich erhöht. Sie beinhalteten einzelne Barrieren zwischen Fußweg und Wasserkante. Diese bestanden aus zur Umgebung passenden Zäunen oder Bepflanzungen. Bereits vorhandene Hinweisschilder wurden bspw. durch Badeverbote konkretisiert.

Die unabhängige TÜV Süd-Expertise half der Stadt Wolfsburg, zielgerichtete und zugleich wirtschaftliche Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Alle nötigen Schritte ließen sich einfach organisieren und umsetzen.

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