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RSV fordert Sonderregelung bei Vergabe öffentlicher Kanalsanierungen

Kommunen sollen Sonderregelungen, die derzeit im Bund gelten, ebenfalls umsetzen können – das ist die Forderung des RSV im Zuge der rasanten Preissteigerungen.

Preissteigerungen: RSV fordert Sonderregelung bei Vergabe
RSV-Vorstandsvorsitzender Andreas Haacker fordert: Preisgleitklauseln auch in Kommunen ermöglichen! | Foto: Mareike Suhn und Christian Geisl

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Angesichts der drastischen Preissteigerungen bei Energie und Rohstoffen befürchtet der Rohrleitungssanierungsverband erhebliche Risiken für die Erfüllung öffentlicher Aufträge in der Kanalsanierung in Deutschland. Der RSV empfiehlt die kurzfristige Aufnahme von Preisgleitklauseln und die Möglichkeit zu nachträglichen Preisanpassungen in der Kanalsanierung – analog zum aktuellen Erlass der Bundesregierung, der bis Ende Juni für Bauaufträge des Bundes gilt.

"Wir haben es derzeit mit einer äußerst kritischen Situation zu tun, die die mittelständischen Unternehmen in unserem Bereich vor extreme Herausforderungen stellt, die zum Teil existenzbedrohend sind. Wir benötigen ein zügiges Signal dahingehend, dass die Ausnahmeregelungen des Bundes auch für die Kommunen und die örtlichen Abwassernetzbetreiber gelten", sagt Andreas Haacker, Vorstandsvorsitzender des Rohrleitungssanierungsverbandes.

Ende vergangener Woche hatte das Bundesbauministerium eine Ausnahmeregelung für Projekte des Bundes erlassen. Demnach können neue Verträge mit Preisgleitklauseln versehen werden, die eine Anpassung an die Marktentwicklung ermöglichen. Im Einzelfall sollen auch in bestehenden Verträgen die Preise nachträglich angepasst werden können.

Regeln des Bundes unbürokratisch übernehmen

Die Botschaft richtet der RSV an die Netzbetreiber und Kommunen, die in Deutschland verantwortlich für die Auftragsvergabe sind. "Wir haben es zurzeit - wie in der Corona-Krise - mit einer Ausnahmesituation zu tun. Wir vertrauen auf die Flexibilität der Kommunen und empfehlen eine unbürokratische Übernahme der Regelungen des Bundes", so Haacker.

Forderung: Ausnahme auch für unterirdisch hergestellte Kunststoffrohre

Eine realistische Kalkulation müsse für beide Seiten zügig ermöglicht werden, auch wenn es derzeit keinen festen Preisindex für Systeme zur grabenlosen Kanalsanierung gibt. "Wir begrüßen die Tatsache, dass Kunststoffrohre zu den Produktgruppen gehören, für die die Sonderregelung gilt. Dies lässt sich somit auch auf Kunststoffrohre übertragen, die als Vorprodukte geliefert werden und erst im Kanal entstehen", so Haacker mit Blick auf das vor Ort härtende Schlauchlining als häufige Methode der grabenlosen Kanalsanierung.

"Corona war nur ein Training"

Die im Erlass des Bundes geltende Regelung, dass zwischen Angebotsabgebe und Fertigstellung nur noch mehr als ein Monat liegen muss, sieht der Verband als wichtiges Signal an. Die Tatsache, dass eine Preisanpassung auch in bestehenden Verträgen möglich ist, biete sowohl Auftragnehmern als auch Auftraggebern die nötige Sicherheit.

In einer Online-Sitzung der Verbandsmitglieder hatten sich Hersteller und ausführende Unternehmen besorgt über die aktuelle Situation geäußert. "Diese Dynamik, die wir am Markt erleben, war noch nie so schnell und so heftig wie jetzt. Corona war dagegen nur ein Training", lautete etwa die Einschätzung eines Herstellers von Schlauchlining-Systemen. Statt jährliche Einkaufspreise zu vereinbaren, seien derzeit bei Zulieferern nun nur noch 14-tägige Preisgarantien möglich.

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Preisgleitklausel: Kostenfreies RSV-Webinar für Kommunen am 4.4.2022

Wie lässt sich der Erlass des Bundes auf öffentliche Projekte in der Kanalsanierung übertragen? In vielen Kommunen wird derzeit die Einführung von Preisgleitklauseln bei Rohstoffen in Ausschreibungen diskutiert. Die Möglichkeit zur Einführung einer Stoffpreisgleitklausel für die Kanalsanierung ist Thema eines Webinars des RSV am 4.4.2022.

Das Webinar richtet sich an Vertreter von Kommunen, Netzbetreibern und Ingenieurbüros.

Erheblicher Anstieg der Zulieferpreise
Bereits die Folgen der Corona-Pandemie hatten in der jüngsten Vergangenheit zu einer erheblichen Steigerung der Zulieferpreise geführt. Der Verband hatte in einer Stellungnahme Anfang 2021 die Möglichkeit von Preisgleitklauseln ins Spiel gebracht. Haacker: ”Viele Unternehmen konnten die Preissteigerungen abfedern, indem sie an anderer Stelle Kosten reduziert haben. Sobald Kostenreduktionen zu Lasten der Ausführungsqualität und der Qualifikation unserer Mitarbeiter geht, erkennt man die Grenzen der Effizienzsteigerung. Das kann am Ende für niemanden von Interesse sein.”

Neben den hohen Transport- und Energiekosten seien es enorme Preissteigerungen bei Grundmaterialien wie Glasfasern und Polymere, die den Einkäufern in Unternehmen Kopfzerbrechen bereiten. ”Bei den hochwertigen ECR-Glasfasern, die für das Herstellen von Schlauchlinern zum Einsatz kommen, gab es einen Anstieg um fast 100 Prozent innerhalb von zwölf Monaten”, so Haacker. Geringe Verfügbarkeit und steigende Logistik-Kosten seien Hauptgründe für die Entwicklungen am Markt. Ein Ende der Preisschraube sei derzeit nicht abzusehen. Allerdings: "Sobald sich die Preise wieder nach unten bewegen, wird der Markt dies über die Angebote regulieren."

Quelle: RSV


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