Primus Line als emissionsfreies BT-Verfahren anerkannt
Als erstes und bisher einziges spezielles Inlinerverfahren in Deutschland ist Primus Line Rehab von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) als emissionsarmes Verfahren zur Instandhaltung von Asbestzement-Druckrohrleitungen anerkannt worden.
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Primus Line hat den Nachweis der geringen Exposition gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erbracht. Damit steht Netzbetreibern bundesweit eine technisch und rechtlich zulässige sowie genehmigungsfreie Lösung zur Weiterverwendung von Asbestzement-Druckrohrleitungen zur Verfügung.
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Instandhaltungsarbeiten an Asbestbauprodukten dürfen nach der Gefahrstoffverordnung nur in Ausnahmefällen genehmigt werden – unter anderem, wenn es sich um ein emissionsarmes Verfahren für Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nr. 2.9 TRGS 519 handelt. Dieses muss durch Messergebnisse eine Faserexposition unterhalb der Grenzwerte nachgewiesen haben und kann von Behörden oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt werden.
Zu den durch das Institut für Arbeitsschutz (IFA) anerkannten emissionsarmen BT-Arbeitsverfahren zählt ab Beginn der Bausaison 2025 auch die grabenlose Instandhaltung von Asbestzement-Druckrohrleitungen ab Rohrdurchmessern von DN 150 mit dem System Primus Line, das damit bundesweit gültig ist. In den aktuellen Ergänzungen zur DGUV-Information 201-012 „Asbestsanierung“ wird es in Kürze als bautechnisches Verfahren gelistet sein.
Umdenken bei der Sanierung von Asbestzementleitungen
Voraussetzung dafür ist jedoch die Anwendung eines anerkannten emissionsarmen Verfahrens. Diese bundesweit rechtlich bindende Voraussetzung zur Instandhaltung von AZ-Leitungen ist nicht allen Betreibern und Bau-Dienstleistern bewusst. Doch werden die Vorgaben nicht beachtet, drohen den an der Freigabe und Umsetzung beteiligten Personen gemäß REACH-Verordnung strafrechtliche Konsequenzen.
Vorteile für Betreiber
Die Anwendung des emissionsarmen Primus Line-Verfahrens bietet den Betreibern folgende Vorteile:
- Für die Instandhaltungsmaßnahme besteht keine objektbezogene Anzeigepflicht mehr.
- Um eine rechtlich problemlose Abwicklung zu garantieren, werden im Vorfeld der Baumaßnahme alle dazu relevanten Punkte geklärt.
- Das Team der Rädlinger primus line GmbH bzw. deren geschulte Partner stehen zur Verfügung, um dieses Relining-Verfahren deutschlandweit anzuwenden.
- Dem Betreiber stehen eine sachkundige Bauaufsicht sowie fachkundiges und geschultes Montagepersonal zur Verfügung.
- Eine Gefährdung von Mitarbeitern, Anwohnern, Passanten und Umwelt durch Asbestkontaminierung besteht nachweislich nicht.
- Das transportierte Medium, wie beispielsweise Trinkwasser, ist nach dem Relining vom Az-Rohr getrennt und die Bestandsleitung vom Innendruck entlastet.
Nachweisverfahren
Ein akkreditiertes externes Messinstitut hat im Jahr 2023 drei separate AZ-Instandhaltungsmaßnahmen der Rädlinger primus line GmbH messtechnisch begleitet. Alle drei Messbaustellen ergaben eine Faserzahlkonzentration von weit unter 2.500 Fasern pro Kubikmeter und lagen damit deutlich unterhalb der geforderten Akzeptanzschwelle. Damit ist der Nachweis der geringen Exposition erbracht. Auf den Baustellen wurde der gesamte Prozess von Primus Line Rehab bemessen: von den vorbereitenden Arbeiten wie Reinigung und TV-Inspektion über den Einzug des Liners bis hin zu den Anschlussanbindungen.
Quelle: Rädlinger primus line
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