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Schwerpunkte der neuen DIN 18202

Turnusmäßig wurde die DIN 18202 in diesem Sommer überarbeitet und im Juli neu aufgelegt. In ihr werden Toleranzen im Hochbau und deren Prüfung festgelegt. Neu sind einige Bestimmungen zu Messpunkten, zu Maßabweichungen und zur Bedeutung von Fugen.

Toleranzen im Hochbau: Schwerpunkte der neuen DIN 18202
„Mit der neuen Formulierung in der DIN 18202 haben wir die Rangigkeit festgelegt. Die Fuge ist vorrangig Passungsraum und dient dem Fehlerausgleich, nachrangig ein Gestaltungselement mit möglichst einheitlichem Fugenbild.“ Ralf Ertl, Obmann des Arbeitsausschusses "Bautoleranzen, Baupassungen" | Foto: privat

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Die Toleranzen stellen die zu erreichende Genauigkeit im Rahmen der üblichen Sorgfalt dar. Sie gelten stets, es sei denn, es wurden andere Genauigkeiten vereinbart. Als gewerkeübergreifende Norm hat die DIN 18202 somit grundlegende Bedeutung, und in fast allen ATVen der VOB/C jeweils im Abschnitt 3 wird entsprechend auf deren Gültigkeit verwiesen.

Bei der Neuauflage der DIN 18202 wurden für die Prüfung zu verwendende Messpunkte im Abschnitt 6.5 ergänzt und überarbeitet, denn in diesem Bereich waren Unsicherheiten in der praktischen Verwendung der Norm festgestellt worden, so der Obmann des Arbeitsausschusses NA 005-01-07 AA „Bautoleranzen, Baupassungen“, Dipl.-Ing. Ralf Ertl. Das zeigte sich darin, dass die Anwender zwar die Grenzwerte kannten, aber oft nicht wussten, an welcher Stelle diese Grenzwerte konkret eingehalten werden müssen. Deshalb wurden die Bestimmungen zum Thema Messpunkte ergänzt und aktualisiert mit dem Ziel, dass sich die Frage, wo gemessen werden muss, bereits aus der Norm ergibt.

Bauen in der Schachtel: das Boxprinzip

Deutlich hervorgehoben, definiert und bildhaft dargestellt wurde in der Neufassung der DIN 18202 nun auch das Boxprinzip (auch als Schachtelprinzip bezeichnet). Das Boxprinzip dient dazu festzulegen, welche Abweichungen, die zwangsläufig im Baugeschehen entstehen, tolerierbar sind. Es stellt die Grundlage für den Umgang mit Maßabweichungen dar. Um einen beliebigen Körper, der laut Plan bestimmte Abmessungen haben soll, durch Abweichungen bei der Herstellung und beim Bau aber an jeder Stelle andere Abmessungen hat, wird ein Hüllkörper definiert, der in keiner Richtung unter- oder überschritten werden darf. In Bezug auf einen Ziegelstein bedeutet das z.B., passt dieser in eine definierte Box und ist zudem in seinen Abmessungen auch nicht kleiner bzw. kürzer als bestimmte festgelegte Maße, kann er verwendet, sonst muss er aussortiert werden.

Gestaltung zweitrangig: Fugen sind Passstellen

Das Boxprinzip zieht sich durch das komplette Baugeschehen, da Bauen das Kombinieren von geometrischen Formen zu einem größeren Gebilde/Gebäude ist, dass nach Plan gebaut wird und am Ende funktionieren muss. Tolerierbare Abweichungen zu definieren, ist bei z.B. einer einfachen Mauerwerkswand wichtig, hingegen folgenschwer z.B. bei Wänden mit kritischen Passungsstellen, wenn vorgefertigte Bauelemente, wie Fenster oder Türen exakt angeschlossen werden müssen.

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Um diese Passungsstellen genau zu konstruieren, wurde mit der Neufassung der DIN 18202 festgelegt, dass Fugen in erster Linie Passungsraum sind und dem Fehlerausgleich dienen, und erst nachrangig ein Gestaltungselement mit möglichst einheitlichem Fugenbild sind.

Ausführlichere Erklärungen von Dipl.-Ing. Ralf Ertl zur DIN 18202 finden Sie auf www.bauprofessor.de



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