Neue Regeln für Dichtheitsprüfung in NRW geplant
In Nordrhein-Westfalen soll die Zustands- und Funktionsprüfung für private Abwasserleitungen nun auch in Wasserschutzgebieten nicht mehr verlangt werden. Nur noch bei Neubau, wesentlichen Veränderungen und konkretem Verdacht soll die Prüfung verpflichtend sein. Industrie und Gewerbe müssen weiterhin prüfen lassen.
Umsetzung des Landtagsbeschlusses
Wasserhaushaltsgesetz beachten
Auch wenn in NRW demnächst keine Funktionsprüfung mehr verlangt wird: Weiterhin ist derjenige, der eine Abwasseranlage betreibt, nach § 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet, den Zustand und die Funktionsfähigkeit ihrer Abwasserleitungen zu überwachen. Für Grundstückseigentümer in Wasserschutzgebieten sei es allerdings aktuell ratsam, so die Experten vom KomNetAbwasser, zunächst die gesetzlichen Entwicklungen zur Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW abzuwarten, wenn es um die Beauftragung von Zustands- und Funktionsprüfungen geht, die allein dem Zweck der Erfüllung der Selbstüberwachungspflichten dienen und keine akuten Schadensverdachtsfälle wie beispielsweise bei Leitungsverstopfungen oder Absackungen an der Geländeoberfläche bestehen.
Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Marco Schlüter
Tel.: 0209/17806-31
E-Mail: schlueter@ikt.de
www.komnetabwasser.de
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