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Weißer Hautkrebs: Gefahr für Bau-Beschäftigte steigt

Mit jährlich rund 3.000 Verdachtsfällen ist der Weiße Hautkrebs neben Lärmschwerhörigkeit die häufigste Berufskrankheit im Baugewerbe. Nach Angaben der Bau-Berufsgenossenschaft entspricht das 16 Prozent der anerkannten Berufskrankheiten am Bau. Das Risiko von Gesundheitsschäden durch eine zu hohe UV-Belastung nimmt noch zu – schuld ist der Klimawandel.

Arbeitsschutz am Bau: UV-Schutz für Beschäftigte im Baugewerbe
Immer mehr Sonnenstunden – dadurch steigt das Hautkrebsrisiko. Beschäftigte am Bau sind besonders betroffen. | Foto: BG Bau

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Der Weiße Hautkrebs ist seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt. Betroffen ist vor allem die Gruppe der „Outdoor Worker“ wie Dachdecker, Straßenbauer oder Maurer. Zwar sind die Zahlen der Betroffenen coronabedingt in den letzten beiden Jahren leicht gesunken. Doch der Klimawandel werde mit zunehmenden Sonnenperioden zu einer Zunahme des Weißes Hautkrebses führen, sagte Michael Kirsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der BG Bau. Der Zeitraum von erhöhter UV-Strahlung habe sich vom Zeitfenster 11 bis 15 Uhr auf jetzt 10 bis 16 Uhr verlagert. „Die Sonne lässt sich nicht ausschalten, deswegen hat Aufklärung und Prävention oberste Priorität“, so Kirsch.
Hautkrebs durch UV-Schädigung: In den letzten zwei Jahren sind die Zahlen der Verdachtsfälle bei Bauarbeitern coronabedingt gesunken. | Foto: BG Bau
Hautkrebs durch UV-Schädigung: In den letzten zwei Jahren sind die Zahlen der Verdachtsfälle bei Bauarbeitern coronabedingt gesunken. | Foto: BG Bau

Technisch und organisatorisch Vorbeugen

„Um dem weißen Hautkrebs vorzubeugen, braucht es einen effektiven Schutz vor der schädlichen UV-Strahlung der Sonne. Und der kann schon mit einfachen Mitteln erreicht werden. Eine frühzeitige Planung hilft, die erforderlichen Schutzmaßnahmen im Arbeitsalltag umzusetzen“, sagt Prof. Frank Werner, stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG Bau. Zu den technischen UV-Schutzmaßnahmen gehören beispielsweise Überdachungen, Wetterschutzzelte oder Sonnensegel, die für schattige Arbeitsplätze im Freien sorgen.

Wo technische Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, braucht es ergänzend organisatorische Schutzmaßnahmen. So können zum Beispiel Arbeiten in die frühen Morgen- und Vormittagsstunden oder in die späten Nachmittagsstunden nach 16 Uhr verlegt werden, wenn die UV-Belastung geringer ist. Auch das Rotationsprinzip kann helfen, die UV-Belastung zu reduzieren: Beschäftigte wechseln sich zwischen Tätigkeiten mit und ohne UV-Belastung ab oder verteilen die Arbeit auf mehrere Beschäftigte.

Persönlicher UV-Schutz empfohlen

Wenn technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, müssen persönliche UV-Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten ergriffen werden. Dazu gehören insbesondere der Schutz des Kopfes, des Nackens, der Nase und der Ohren sowie leichte, luftdurchlässige, körperbedeckende Kleidung. Hautbereiche, die nicht verdeckt werden können, wie das Gesicht, die Nase oder auch die Handrücken, sind mit UV-Schutzcreme mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30, besser 50 zu schützen. Dieser Schutz muss spätestens nach zwei Stunden erneuert werden. Zum Schutz der Augen wird eine UV-Schutzbrille empfohlen.

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Hautkrebs-Risiko senken durch Prävention

„UV-Strahlung schädigt die Haut bereits vor einem Sonnenbrand“, sagt Dr. Anette Wahl-Wachendorf, ärztliche Direktorin des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU. Eine hohe und vor allem dauerhafte Belastung verursache irreversible Hautschädigungen, die zu Hautkrebs führen könnten. In der Regel tritt eine Hautkrebserkrankung erst nach Jahren auf. Jedoch: Präventive Maßnahmen reduzieren das Hautkrebsrisiko deutlich. Darüber aufzuklären, sei auch ein wichtiger Teil der Vorsorge, so die Medizinerin.


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