Zentrale Beschaffungsstelle
Gemäß § 120 Abs. 4 GWB ist eine zentrale Beschaffungsstelle ein öffentlicher Auftraggeber, der für andere öffentliche Auftraggeber dauerhaft Liefer- und Dienstleistungen beschafft, öffentliche Aufträge vergibt oder Rahmenvereinbarungen abschließt (zentrale Beschaffungstätigkeit). Aufträge zur Ausübung zentraler Beschaffungstätigkeiten können von den öffentlichen Auftraggebern an eine zentrale Beschaffungsstelle ohne ein Vergabeverfahren vergeben werden.
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