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Was gehört in ein Angebot?

Auch bei öffentlichen Ausschreibungen müssen Unternehmen Angebote erstellen, mit dem Ziel den ausgeschriebenen Auftrag zu gewinnen. Allerdings müssen Unternehmen bei einem öffentlichen Auftrag einiges mehr beachten als bei einem gewerblichen Auftrag. In diesem Blogbeitrag zeigen wir auf, was bei der Erstellung eines Angebots unbedingt zu beachten ist und was der Unterschied zwischen einem öffentlichen und einem gewerblichen Auftrag ist.

Will ein Unternehmen einen Auftrag gewinnen, muss ein Angebot verfasst werden. Bei einem öffentlichen Auftrag sind neben der Angebotserstellung noch weitere Faktoren wichtig, die unbedingt beachtet werden müssen.
Will ein Unternehmen einen Auftrag gewinnen, muss ein Angebot verfasst werden. Bei einem öffentlichen Auftrag sind neben der Angebotserstellung noch weitere Faktoren wichtig, die unbedingt beachtet werden müssen.

Wenn ein öffentlicher Auftraggeber etwas einkaufen möchte, dann muss er dies über ein Vergabeverfahren abwickeln. Auftraggeber fordern bei einer öffentlichen Ausschreibung eine unbegrenzte Anzahl an Unternehmen auf, um ein Angebot abzugeben. Sofern die Ausschreibung nicht beschränkt ist, hat jedes Unternehmen die Chance an einer Ausschreibung teilzunehmen. Er muss dann, neben dem Angebot, auch die Leistungsverzeichnisse des Auftraggebers erfüllen, da der Auftraggeber auch überprüfen will, ob ein Unternehmen auch wirklich geeignet ist.

Sobald das Unternehmen ein Angebot abgegeben hat, bezeichnet man ihn als Bieter. Bei einer beschränkten Ausschreibung ist er ein Bewerber.

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Unterschiedliche Angebotsarten

Bei einem Vergabeverfahren kann man Angebote noch weiter differenzieren. Man spricht dabei von Hauptangeboten und Nebenangeboten.

  • Was ist ein Hauptangebot?

Ein Hauptangebit entspricht vollständig der Leistungsbeschreibung und Anforderungen, die in den Vergabeunterlagen aufgeführt wurden. Der Bieter darf mehrere Hauptangebote während eines Vergabeverfahrens einreichen, außer der Auftraggeber legt ausdrücklich fest, dass nicht mehrere Angebote eingereicht werden dürfen.

  • Was ist ein Nebenangebot?

Nebenangebote weichen von der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers ab, so können Bieter und Bewerber alternative Lösungen vorschlagen. In der Auftragsbekanntmachung kann der Auftraggeber Nebenangebote zulassen und evtl. sogar fordern. Nebenangebote müssen als solche auch gekennzeichnet werden. Bei einem Nebenangebot kommt es darauf an, dass die Gleichwertigkeit des Angebots belegt ist. Nebenangebote dürfen nur eingereicht werden, wenn der Auftraggeber diese ausdrücklich nicht ausgeschlossen hat.

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Mehrere Angebote im Vergabeverfahren zulässig?

Es gibt bei Vergabeverfahren die Möglichkeit nicht nur ein Angebot einzureichen. Ob mehrere Angebote bei einem Vergabeverfahren zulässig sind, hängt davon ab, ob der Auftraggeber die Abgabe eines Nebenangebots zulässt oder ob ein Bieter auch mehrere Hauptangebote einreichen darf. Der Auftraggeber muss dann in der Auftragsbekanntmachung hinzufügen, ob das Einreichen weiterer Angebote zulässig ist oder nicht.

Kurz gefasst: Wie läuft die Angebotsabgabe ab?

Angebote können elektronisch oder ganz klassisch in Papierform abgegeben werden. Der Bieter oder Bewerber muss dabei unbedingt die entsprechenden Fristen beachten.

Übersicht der Fristen

In den meisten Fällen ist die elektronische Angebotsabgabe üblich. Ab einem bestimmten Schwellenwerten besteht sogar die Pflicht die Angebote elektronisch einzureichen. Wie die Angebotsabgabe erfolgen soll, wird im Bekanntmachungstext der Ausschreibungen aufgeführt.

➨ Mehr zur Angebotsabgabe im Vergabeverfahren erfahren.

Was gehört in ein Angebot für eine Ausschreibung?

Neben dem eigentlichen Angebot werden bei einer öffentlichen Ausschreibung einige weitere Dokumente gefordert, wie z.B. Eignungsnachweise und bestimmte Qualifikationen. Bieter und Bewerber gibt mit der Angebotsabgabe eine inhaltliche Erklärung zum Auftrag ab.

In ein Angebot gehören alle vom Auftraggeber geforderten Nachweise. Um die Grundsätze der Transparenz, Nicht-Diskriminierung, Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu wahren, müssen bei allen Angeboten die Angaben gleich gemacht werden. Nur so können Auftraggeber auch alle Angebote gleich werten.

  1. Angebotsschreiben: Ein formales Schreiben, das das Angebot einleitet und die wichtigsten Informationen zusammenfasst.
  2. Leistungsbeschreibung: Detaillierte Darstellung der angebotenen Leistung oder Ware, inklusive technischer Spezifikationen.
  3. Preiskalkulation: Transparente und nachvollziehbare Aufschlüsselung der Preise, oft inklusive einer Angebotsübersicht und einzelner Positionen. Wichtig: Mischkalkulationen sind verboten!
  4. Zuverlässigkeitsnachweis: Dokumente, die die Eignung und Zuverlässigkeit des Unternehmens belegen (z.B. Handelsregisterauszug, Referenzen).
  5. Nachweise zur Eignung: Belege zu finanzieller und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und fachlichen Kompetenz (z.B. Bilanzen, Zertifikate).
  6. Erklärungen und Formulare: Ausgefüllte und unterschriebene Formulare, die oft mit der Ausschreibung bereitgestellt werden (z.B. Eigenerklärungen zur Eignung, Anti-Korruptionserklärungen).
  7. Zeitplan: Angaben zur geplanten Ausführungszeit und eventuell vorgeschlagene Meilensteine.

Zusätzliche Anforderungen: Weitere spezifische Anforderungen, die in der Ausschreibung gefordert werden (z.B. Umwelt- und Sozialstandards).

➨ Dazu können u.a. gehören:

  • Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
  • Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
  • Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
  • Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/ die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
  • Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
  • Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
  • Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigen Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenen technischen Leitungspersonal
  • Ausführung von Leistungen, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind

Was sind wichtige Aspekte bei einem Angebot in einem Vergabeverfahren?

  • Fristen: Alle Termine und Fristen strikt einhalten, sowohl für die Einreichung des Angebots als auch für die Ausführung.
  • Vollständigkeit: Alle geforderten Dokumente und Nachweise vollständig und korrekt beilegen.
  • Formvorschriften: Vorgeschriebene Formate und Abläufe beachten, insbesondere elektronische Einreichung bei eVergabe.
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Angebote müssen transparent und nachvollziehbar kalkuliert sein.
  • Rechtskonformität: Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben, wie das Vergaberecht (GWB, VgV, UVgO, SektVO) und spezifische Vorschriften der Ausschreibungsunterlagen.

Unterschiede zwischen gewerblichen und öffentlichen Aufträgen

Sowohl bei einem gewerblichen als auch bei einem öffentlichen Auftrag kann eine Angebotsabgabe als eine Willenerklärung zur Ausführung des Auftrags gesehen werden. Die Unterschiede zwischen einem gewerblichen und einem öffentlichen Auftrag fassen wir hier einmal zusammen:

  • Transparenz und Gleichbehandlung: Bei öffentlichen Aufträgen sind Transparenz, Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung zwingend vorgeschrieben. Bei gewerblichen Aufträgen haben Auftraggeber mehr Freiheit.
  • Rechtsvorschriften: Öffentliche Aufträge unterliegen dem Vergaberecht, während bei gewerblichen Aufträgen Vertragsfreiheit herrscht.
  • Dokumentation und Nachprüfbarkeit: Öffentliche Aufträge benötigen eine umfassende Dokumentation, um eine Nachprüfbarkeit zu gewährleisten.
  • Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibungen haben spezifische Verfahrensarten (z.B. offene Verfahren, nicht offene Verfahren, Verhandlungsverfahren).

Insgesamt müssen Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen sorgfältig und genau arbeiten, um alle Anforderungen zu erfüllen und erfolgreich an der Vergabe teilzunehmen.


Über den Autor


Jana Hanekamp

Jana Hanekamp

Content Creator & Managerin/ Social Media Managerin

Bereits während des Studiums der Kunstgeschichte und Philosophie war Jana Hanekamp im Bereich Marketing und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit tätig.

Bei B_I MEDIEN arbeitet sie als Content Creator und Managerin sowie als Social Media Managerin. Sie recherchiert, verfasst und überarbeitet die Inhalte des Vergabe-Wissen-Bereichs auf bi-medien.de.


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