Markterkundung
Markterkundungen werden vom Auftraggeber zur Vorbereitung der Auftragsvergabe eingesetzt. Es handelt sich hierbei um eine qualitative Form der Marktuntersuchung.
Vor Einleitung eines Vergabeverfahrens sind Markterkundungen des Auftraggebers zur Vorbereitung der Auftragsvergabe, aber auch zur Unterrichtung der Unternehmen über die bestehenden Auftragsvergabepläne und -anforderungen zulässig. Die Durchführung von Vergabeverfahren lediglich zur Markterkundung und zum Zwecke der Kosten- oder Preisermittlung ist unzulässig.
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