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Verhandlungsverfahren

Bei europaweiten Vergaben steht dem Auftraggeber das Verhandlungsverfahren zur Verfügung.

Verhandlungsverfahren

Das Verhandlungsverfahren ist ein Vergabeverfahren und steht öffentlichen Auftraggebern bei EU-Verfahren nur bei Vorliegen der in § 14 VgV genannten Bedingungen zur Verfügung. Die Gründe für die Wahl des Verhandlungsverfahrens sind durch den öffentlichen Auftraggeber zu dokumentieren. Verhandlungsverfahren können mit oder ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden.

Was ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb?

Bei einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung.

Was ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb?

Bei einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erfolgt keine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen. Hier fordert der Auftraggeber die ausgewählten Unternehmen unmittelbar zur Abgabe von Erstangeboten auf. Im Verhandlungsverfahren verhandelt der öffentliche Auftraggeber mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote und alle Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen Angebote, mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der vom öffentlichen Auftraggeber in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien.


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