Sektorenauftraggeber

Sektorenauftraggeber sind privatrechtliche Unternehmen und öffentliche Auftraggeber, die Aufträge auf dem Gebiet der Trinkwasserversorgung, der Energieversorgung (bestehend aus den Bereichen Elektrizitäts-, Gas- und Wärmeversorgung) und des Verkehrs vergeben.

Sektorenauftraggeber

Gem. § 100 GWB sind Sektorenauftraggeber öffentliche Auftraggeber oder natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der Trinkwasserversorgung, der Energieversorgung (Elektrizität, Strom, Wärmeversorgung) und Verkehr tätig sind.

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Die Tätigkeiten eines Sektorenauftraggebers sind in § 102 GWB festgelegt.

Sektorenauftraggeber und öffentliche Auftraggeber müssen bei der Auftragsvergabe im Zusammenhang mit ihrer Sektorentätigkeit bei der Vergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte mit der Sektorenverordnung (SektVO) spezielle, aber vereinfachte Bestimmungen des Vergaberechts beachten. Für Sektorenauftraggeber gelten abweichende EU-Schwellenwerte.

Die Grundsätze des Vergaberechts gelten auch für Sektorenauftraggeber.

Bei der Vergabe eines Auftrags im Bereich der Sektorentätigkeiten können Sektorenauftraggeber zwischen den Verfahrensarten Offenes Verfahren, Nicht-offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb und dem Wettbewerblichen Dialog (§ 17 SektVO) entscheiden.

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