Rüge im Vergabeverfahren
Eine Rüge ist eine an den Auftraggeber gerichtete formlose Beschwerde gegen Verstöße bei der Vergabe. Durch eine Rüge soll der Auftraggeber die Möglichkeit erhalten, etwaige Vergaberechtsfehler zu korrigieren.
In der Rüge müssen konkrete vergaberechtliche Beanstandungen genannt werden und die Vergabestelle ist zur Abhilfe aufzufordern (Rüge nicht als Frage oder Bitte formulieren!). Die Rüge im Vergabeverfahren muss innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß während des Vergabeverfahrens erkannt hat, beim Auftraggeber eingehen. Falls der Auftraggeber einer rechtmäßig begründeten Rüge nicht abhilft, kann der Betroffene dann innerhalb einer Ausschlussfrist einen Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer stellen. Der Antrag muss bei der Vergabekammer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
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