Offenes Verfahren
Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber mit einer europaweiten Bekanntmachung eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf.
Das offene Verfahren steht dem öffentlichen Auftraggeber bei EU-Vergaben nach seiner Wahl gleichrangig zum nicht offenen Verfahren zur Verfügung. Jedes interessierte Unternehmen ist berechtigt, ein Angebot abgeben.
Passende Beiträge zu "Offenes Verfahren"
Aktuelle Nachrichten zu "Offenes Verfahren"
Sie suchen Aufträge für Ihre Firma?
Finden Sie jetzt Aufträge in ganz Deutschland.