Direktvergabe

Bei einer Direktvergabe wird ein Auftrag in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben.

Direktvergabe

Bei einer Direktvergabe handelt es sich um ein Vergabeverfahren, bei dem ein Auftrag über ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erteilt wird. Nur in bestimmten Ausnahmefällen dürfen öffentliche Auftraggeber auf dieses Vergabeverfahren zurückgreifen.

Wann ist eine Direktvergabe nach §14 VgV zulässig?

  • wenn keine oder ungeeignete Angebote eingereicht werden (nur, wenn die ursprünglichen Bedingungen nicht verändert werden)
  • wenn die Leistung nur ein bestimmtes Unternehmen erbringen kann, z.B. einzigartiges Kunstwerk oder technische Gründe
  • wenn zwingende und dringende unvorhersehbare Gründe vorliegen, sodass die Mindestfristen nicht eingehalten werden können.
  • wenn nach einem Planungswettbewerb die Dienstleistung nach den Bedingungen des Wettbewerbs an den Gewinner oder Preisträger vergeben werden muss.
  • wenn es sich um besondere Lieferleistungen handelt. Dazu gehören:
    • Lieferleistungen, die ausschließlich zu Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt wurden.
    • Lieferleistungen, die zusätzlich zu bereits bestehenden Leistungen hinzukommen und aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden können. Die Laufzeit beträgt hierbei maximal drei Jahre.
    • Lieferleistungen, die auf einer Warenbörse notiert und gekauft wurden.
    • Lieferleistungen, die günstig bei einem Unternehmen, welches die Geschäftstätigkeit einstellt, oder bei Insolvenzverwaltern und Liquidatoren eingekauft werden können.
    • sich wiederholende Dienstleistungen gleicher Leistungen, die der Auftraggeber schon einmal an ein Unternehmen vergeben hat.

Eine Direktvergabe ist nicht mit einem Direktauftrag gleichzusetzen.


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