Nicht offenes Verfahren
Das nicht offene Verfahren ist ein Verfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Es steht dem öffentlichen Auftraggeber bei EU-Vergaben nach seiner Wahl gleichrangig zum offenen Verfahren zur Verfügung. Im nicht offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber mit einer europaweiten Bekanntmachung Unternehmen zur Abgabe eines Teilnahmeantrags auf. Alle interessierten Unternehmen dürfen Teilnahmeanträge einreichen. Der Auftraggeber wählt dann nach objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien eine beschränkte Zahl geeigneter Unternehmen aus und fordert diese zur Abgabe von Angeboten auf.
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