Hersteller reagieren auf Preisanstieg
Eine weltweite Verknappung bei Rohstoffen sorgt aktuell für einen drastischen Preisanstieg auf den Rohstoffmärkten. Die Hersteller von z.B. Schlauchliningsystemen und bauchemischen Produkten geben einen Teil des Anstiegs nun an die ausführenden Unternehmen weiter.
Da eine Trendwende dieser Ausnahmesituation noch nicht absehbar ist, haben viele Unternehmen die Preise für Rohstoffe wie z.B. Glasfasern, Acrylate, Harze etc. innerhalb weniger Wochen mehrfach erhöht. In manchen Bereichen sind die Rohstoffpreise gar um das Vierfache gestiegen.
Auch Schlauchlining-Branche betroffen
„Dienstleister, die derartige Preisschwankungen nicht in ihrer Kalkulation berücksichtigen konnten, trifft die Situation jetzt mit voller Wucht", erklärt Andreas Haacker, Vorsitzender des Rohrleitungssanierungsverbandes. Nach einer Phase stabiler und teils rückläufiger Preise fürs Schlauchlining haben mehrere Systemanbieter einen Anstieg ihrer Lieferpreise um rund zehn Prozent angekündigt – zum Teil mit sofortiger Wirkung.
„Die im RSV organisierten Hersteller von Schlauchlinern bemühen sich nach Kräften, weiterhin lieferfähig zu bleiben“, sagte Haacker. „Auch wenn die Situation zurzeit schwierig ist, bleibt das Schauchlining für die Auftraggeberseite weiterhin die wirtschaftlich vernünftige Form der Renovierung von Abwasserleitungsnetzen. Wir hoffen, dass die Prognosen von Experten stimmen und die Lage sich bis zum Herbst wieder entspannt.“
Die rechtliche Situation
Auf die Preisgestaltung bei bestehenden Kanalsanierungsprojekten wirkt sich die rasante Preisentwicklung bei den Rohstoffen nach Einschätzung von Experten zunächst grundsätzlich nicht aus. „Eine unmittelbare Weitergabe der Mehrkosten ist angesichts der allgemein üblichen Vertragsgestaltung bei öffentlichen Vergaben nach VOB nicht zu erwarten“, erklärt Rechtsanwalt Carsten Wittenberg, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner der Kanzlei CLP Rechtsanwälte in Düsseldorf. Die Verträge sehen im Regelfall Festpreise vor, die eine Stoffpreisveränderung unberücksichtigt lassen. „Es gibt die Möglichkeit der Vereinbarung einer Preisgleitklausel, die aber nicht standardmäßig in den Verträgen Einzug erhält und insofern eine Ausnahme darstellt“, so Wittenberg.
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Gestiegene Materialpreise können aber gegebenenfalls im Rahmen von Nachträgen und gestörten Bauabläufen Berücksichtigung finden. Können Materialbestellungen aufgrund von Anordnungen des Auftraggebers oder wegen Behinderungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, erst verspätet und zu schlechteren Konditionen vorgenommen werden, kommt ein „Durchreichen“ der Mehrkosten durchaus in Betracht.
Anwälte referieren beim Erfahrungsaustausch
Aus aktuellem Anlass referieren Experten von CLP beim nächsten RSV-Erfahrungsaustausch online zum Thema „Durchsetzung von Mehrkosten im VOB-Vertrag“. Der Termin ist am Mittwoch, 14. April 2021, von 11 bis 12 Uhr. Auch Nichtmitglieder und Netzbetreiber können dabei sein: Anmeldung unter webkonferenz@rsv-ev.de.
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