Was leistet RAL-Gütesicherung Kanalbau?
Wenn qualitätsbewusste Auftraggeber auf fachkundige und zuverlässige Planer und ausführende Unternehmen treffen, sind erfolgreiche Kanalsanierungsmaßnahmen die Regel. Auftraggeber prüfen daher vor Vergabe konsequent die Eignung der Bieter und Dienstleister besonders in Hinblick auf die Fachkunde. Seitens der Auftragnehmer ist dieser Nachweis eindeutig durch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil A) gefordert. Hier heißt es, dass Bauleistungen an „fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu vergeben“ sind und die „Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit“ zu prüfen ist. Bei dieser Aufgabe kann der Auftraggeber auf das System der RAL-Gütesicherung Kanalbau zurückgreifen. Das System ist bewährt, berücksichtigt die aktuellen vergaberechtlichen Regelungen und minimiert darüber hinaus den Aufwand für alle Beteiligten.
Bietereignung obligatorisch
In der Gütegemeinschaft Kanalbau stimmen Auftraggeber und Auftragnehmer das Anforderungsprofil für die fachliche Eignung der ausführenden Unternehmen regelmäßig gemeinsam ab. Die in Form der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 definierten Anforderungen richten das Augenmerk unter anderem auf die Erfahrung und Zuverlässigkeit des Unternehmens, die Qualifikation des Personals, die Beherrschung von Technik und Geräten, den Einsatz von Nachunternehmern und die Eigenüberwachung. Die Anforderungen werden in Abhängigkeit der eingesetzten Verfahrenstechnik in unterschiedliche Beurteilungsgruppen unterteilt (z.B. „Gruppen AK3, AK2 oder AK1“ für Kanalbau in offener Bauweise, „Gruppen S“ für grabenlose Sanierung). Auftraggeber fordern die so definierte Eignung über die Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961. Auftragnehmer weisen die Erfüllung der Anforderungen über das Gütezeichen Kanalbau bzw. einen entsprechenden Prüfbericht nach.
Unternehmen, die das Gütezeichen Kanalbau führen, werden sowohl am Firmenstandort als auch auf den Baustellen von einem Prüfingenieur mit entsprechender einschlägiger beruflicher Erfahrung regelmäßig geprüft. In diesem Zusammenhang führen die von der Gütegemeinschaft Kanalbau beauftragten Prüfingenieure bei Gütezeicheninhabern jährlich mehr als 6.000 Prüfungen vor Ort durch. Werden hierbei Mängel festgestellt, kann auf Grundlage des Prüfberichtes und der Stellungnahme des Gütezeicheninhabers ein hierfür gewähltes und neutral zusammengesetztes Gremium (Güteausschuss) Ahndungen veranlassen, bis hin zum Entzug des Gütezeichens.
Auf diese Weise wird die Fachkunde der Bieter transparent, vergaberechtssicher und unaufwändig im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe geprüft. Bei konsequenter Anwendung der RAL-Gütesicherung wird sichergestellt, dass die künftigen Vertragspartner den mit der Maßnahme verbundenen technischen Anforderungen gerecht werden. Fachkundige Unternehmen führen in Verbindung mit einer ebenso fachkundigen und vom Umfang angemessenen Bauüberwachung zum Werkerfolg.
In diesem Zusammenhang ist ein weiterer Aspekt der Gütesicherung erwähnenswert: Ausführende Unternehmen mit Gütezeichen Kanalbau führen bei ihren Maßnahmen eine Eigenüberwachung durch und bei Fragen des Auftraggebers bzw. Ingenieurbüros im Rahmen der Bauüberwachung können sich diese auch an den zuständigen Prüfingenieur des Güteschutz Kanalbau wenden.
Geprüfter Mustertext vorhanden
Vor diesem Hintergrund genießt das System Gütesicherung Kanalbau heute Vertrauen bei bundesweit mehr als 3.000 Vergabestellen. Diese machen das Anforderungsniveau RAL-GZ 961 bei ihren Vergaben zur Voraussetzung und prüfen die Erfüllung der Anforderungen z. B. über das Gütezeichen Kanalbau. Ein entsprechender Mustertext zur vergaberechtssicheren Forderung der RAL-Gütesicherung Kanalbau steht auf www.kanalbau.com unter Auftragsvergabe/Vergabebedingung/Anwendungshilfen zum Herunterladen bereit. Er wird von Auftraggebern seit vielen Jahren überwiegend in der angebotenen Form als Eignungsanforderung im Vergabeverfahren verwendet.
Eignungsnachweis für Planer/Auftraggeber
Doch wie sieht es mit den anderen Beteiligten der Bau- oder Sanierungsmaßnahme aus? Für eine erfolgreiche Realisierung von Baumaßnahmen ist der Auftraggeber in aller Regel natürlich ebenso auf einen fachkundigen Partner für Ausschreibung und Bauüberwachung angewiesen. Folgerichtig steht daher auch für Ingenieurbüros ein abgestimmtes Anforderungsprofil zur Verfügung. Büros, die die Erfüllung der Anforderungen RAL-GZ 961 nachgewiesen haben, führen ebenfalls das Gütezeichen Kanalbau. Analog zu der Prüfung der Bietereignung können Planer ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit belegen.
Qualität ist das Ziel
Ein funktionierendes Zusammenspiel zwischen Auftraggeber, Planer und ausführenden Unternehmen ist die Grundlage für die erfolgreiche Durchführung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen. Die Prüfung der Bietereignung auf Basis der RAL-Gütesicherung Kanalbau ist seit vielen Jahren in weiten Teilen des Bundesgebietes Standard. Mehr und mehr wird neben der fachlichen Eignung des Auftragnehmers auch die Eignung der Ingenieurbüros auf Grundlage der RAL-Gütesicherung Kanalbau geprüft.
Darüber hinaus profitieren die Fachleute von einem stetig wachsenden Qualifizierungs-Angebot der Gütegemeinschaft. Durch einen einfachen und oftmals kostenfreien Zugang zu Schulungen und Arbeitshilfen werden Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und letztlich die Ausführungsqualität gefördert. Zu diesem Zweck bietet die Gütegemeinschaft regelmäßig regionale Fachveranstaltungen sowie E-Learning-Kurse, Arbeitshilfen und Sammlungen „Technischer Regeln“ an.
Weitere Informationen: www.kanalbau.com
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