IFA-Arbeitskreis gibt grünes Licht für "Inliner" in Asbest-Kanälen
Gute Nachrichten für Kommunen und Netzbetreiber, die erdverlegte Asbestzementkanäle in ihrem Bestand haben: Die Instandhaltung erdverlegter Rohre mit "Inlinern" ist nun vom entscheidenden Gremium des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) als emissionsarm anerkannt worden.
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"Der entscheidende Arbeitskreis des IFA hat unseren Antrag Mitte April genehmigt. Wir freuen uns sehr darüber, denn wir haben mit unserer Arbeit die Tür aufgestoßen für die Akzeptanz von grabenlosen Instandhaltungsverfahren in erdverlegten Leitungen, bei denen das Bestandsrohr im Boden verbleibt", erklärt RSV-Geschäftsführerin Reinhild Haacker.
Die Veröffentlichung des vor Ort härtenden Schlauchlinings als BT-Verfahren werde nach Aussage des Instituts innerhalb der nächsten Wochen erfolgen. Eine offizielle Bestätigung des IFA liegt aber schon vor und kann auf der Themenseite Asbestzementleitungen des RSV heruntergeladen werden.
Anerkennung ist für viele Kommunen eine "echte Erlösung"
Jahrelang hatte es nahezu einen Stillstand bei Kanalsanierungsprojekten gegeben, ausgelöst durch ein Verbot in Bayern und einer daraus folgenden bundesweiten Unsicherheit hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit. "Wir haben fast täglich Anfragen von Kommunen, die zum Teil nicht einmal reinigen oder inspizieren und damit ihre Pflichten nach dem Wasserhaushaltsgesetz vernachlässigen. Für sie ist die Anerkennung eine echte Erlösung", so Haacker.
Nach der Gefahrstoffverordnung dürfen Instandhaltungsarbeiten an Bauprodukten aus Asbest nur in Ausnahmefällen genehmigt werden – u. a. wenn ein emissionsarmes Verfahren gemäß TRGS 519 vorliegt, das durch Messergebnisse eine Faserexposition unterhalb der Grenzwerte von 10.000 Fasern pro Kubikmeter Atemluft nachgewiesen hat. Neben dem Berstverfahren, das als BT-Verfahren vom Institut für Arbeitsschutz anerkannt ist, hat nun das vor Ort härtende Schlauchlining mit entsprechenden Messungen die Voraussetzungen nach der DGUV-Information 201-012 ebenfalls erfüllt.
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Das Verfahren soll alsbald als BT-Verfahren auf der Liste der DGUV stehen. Laut Mitteilung des IFA muss noch eine Sachgebietsleitung die Unterlagen prüfen.
Neuer Handzettel
Der RSV hat zum Thema AZ-Leitungen kürzlich einen Handzettel erstellt.
Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber auf der IFAT zum Thema Asbest im Video:
Quelle: RSV
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