Fachkunde zum Freimessen nach DGUV-R 113-004
Durch E-Learning schult die Andreas Wanjek Akademie Unternehmensmitarbeiter flexibel und kostengünstig. In der Schulung „Fachkunde zum Freimessen nach DGUV-R 113-004“ werden die Teilnehmer u.a. anhand von praktischen Fallbeispielen sowie Ereignissen und deren Analyse in die Lage versetzt, die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse richtig einzuschätzen und zu beurteilen.

In der aktuellen Version der DGUV-I 213-056 / DGUV-I 213-057 vom Oktober 2023 ist der Punkt „8.2.3 „Qualifikation zum Einsatz von tragbaren Gaswarngeräten“ neu aufgeführt. Dort werden die Unterweisungsinhalte zur Nutzung tragbarer Gaswarngeräte genannt. Über die darin genannten Inhalte hinaus kann es besondere Anforderungen für die Nutzung von tragbaren Gaswarngeräten geben, zum Beispiel die Fachkunde zum Freimessen gemäß DGUV-Grundsatz 313-002.
Diese Anforderungen an das Unternehmen und dessen Vorgesetzten resultieren aus den jeweiligen relevanten Gesetzen, Vorschriften, Regeln und Technischen Informationen. Im Allgemeinen sind dies:
- Ihr eigenes Sicherheitskonzept für das Freimessen und dem Arbeiten in Behältern, Schächten und engen Räume erstellen
- Ihre konkreten betrieblichen Verhältnisse beurteilen
- Die für Ihre Örtlichkeiten passende Messmethode und Messtaktik festlegen
- Für Ihre betrieblichen Verhältnisse angepasste Gaswarngeräte auswählen sowie dessen Wartungsfristen und Grenzwerteinstellungen begründen
- Ihre Mitarbeiter tätigkeitsbezogen und zeitnah zu unterweisen
Daraus ergibt sich für die praktische Umsetzung der Anforderungen oben genannter Regelwerke, dass in Tiefbaubetrieben, die in Anlagen der Wasserver- und -entsorgung arbeiten, die vorgesetzten Bauleiter oder Poliere (mindestens einer), die die Verantwortung für die Arbeitssicherheit nach § 13 des Arbeitsschutzgesetzes haben, zu „Fachkundige zum Freimessen nach DGUV-R 113-004“ qualifiziert werden.
Im E-Learning-Kurs „Fachkunde zum Freimessen nach DGUV-Regel 113-004“ der Andreas Wanjek Akademie werden alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten praxisnah und leicht verständlich vermittelt, die man als Fachkundiger zum Freimessen benötigt, um im Unternehmen den Aufgaben gerecht zu werden.
Die BG ETEM (Sachgebiet Abwasser bei der DGUV) hat sich in ihrer Aussage vom 19.4.2021 zu den Qualifizierungsanforderungen in Betrieben der Wasserver- und Entsorgung geäußert: „Das Unternehmen führt die Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung des Messumfangs und der Messstrategie durch und legt dies in der Betriebsanweisung fest, um dann die erforderliche Qualifizierung für das Freimessen in Anlagen der Wasserversorgung den betrieblichen Verhältnissen anzupassen. Die mit dem Freimessen beauftragten Personen werden anhand der Betriebsanweisung in praktischen Übungen unterwiesen.“
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Dieser Aussage der BG-ETEM entspricht das Konzept der Andreas Wanjek Akademie. Zur praktischen Unterweisung der beauftragten Personen für das Freimessen kann das Unternehmen ein Schulungsvideo der Akademie nutzen. Weitere Inhalte sind: Unterwiesene Person nach DGUV-I 213-056/57 für die Überprüfung der Gaswarngeräte vor Einsatz, die Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung, Rettung aus Schächten und Sauerstoffselbstretter.
Kontakt: Andreas Wanjek, Tel.: +49 3921/4178729, E-Mail: akademie@wanjek-akademie.de, wanjek-akademie.de
Quelle: Andreas Wanjek
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