Leitfaden definiert Qualitätsstandards für die Baufirmen

Bis zum Jahr 2030 sollen laut Gigabitstrategie flächendeckend Glasfaseranschlüsse zur Verfügung stehen. Und auch der neueste Mobilfunkstandard soll in wenigen Jahren überall abrufbar sein. Aber woran erkennen Wegebaulastträger und Telekommunikationsunternehmen, welche Bauunternehmen über das notwendige technische Know-how verfügen? Und welche weiteren Kriterien sind für die Auswahl der Unternehmen darüber hinaus entscheidend?

Gigabitausbau: Leitfaden definiert Qualitätsstandards für die Baufirmen
Der aktuelle Leitfaden bringt essenzielle Standards für eine qualitätsorientierte Bauausführung beim Gigabitausbau auf den Punkt. | Foto: BMDV
Klar ist: Der Gigabitausbau funktioniert nicht ohne einen Fokus auf Qualität und Nachhaltigkeit. Dies ist eine Forderung, die vom Tief- und Leitungsbau – besonders von der Gütegemeinschaft Leitungstiefbau (GLT), dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie („Bauindustrie“) und dem Rohrleitungsbauverband (rbv) – schon seit langer Zeit lautstark artikuliert wird. Nun wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr unter Federführung der Leitungstiefbauer ein Leitfaden erarbeitet. Neben den drei Organisationen wurde die Broschüre auch mit Vertretern der Telekommunikationsunternehmen sowie von Städten und Gemeinden und weiteren Fachverbänden erarbeitet. Er bringt essenzielle Standards für eine qualitätsorientierte Bauausführung beim Gigabitausbau auf den Punkt.

Was ist wichtig für die Bauausführung?

Die Handreichung „Glasfasernetze – Qualität von Bauunternehmen beim Gigabitausbau. Leitfaden für Wegebaulastträger, Bau- und Telekommunikationsunternehmen zur Beurteilung und Förderung der Qualität von Bauunternehmen beim Gigabitausbau“ formuliert auf 24 Seiten alle wichtigen Anforderungen, die ein mit dem Gigabitausbau beauftragtes Unternehmen erfüllen sollte. Zudem bietet die Broschüre wertvolle Tipps und Hilfestellungen zu weiteren technischen und organisatorischen Aspekten rund um den Gigabitausbau.

Alle Anforderungen kompakt zusammengefasst

So listet der Leitfaden die Nachweise auf, die durch das Bauunternehmen erbracht werden sollen. Genannt werden u.a. Einträge in Handelsregister oder Handwerkskammer, eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes, Versicherungsnachweise sowie eine Bonitätsauskunft. Da die Qualifikation und Erfahrung des Personals maßgeblichen Einfluss auf den Ablauf und die Ausführung der Bauarbeiten haben, widmet sich ein weiteres Kapitel den Ausbildungsanforderungen mit zahlreichen Beispielen für Funktionsbezeichnungen und Schulungsnachweise.

Ebenso wichtig für eine qualitativ hochwertige, effiziente Arbeit, für die Sicherheit der Mitarbeiter und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist auch die technische Ausrüstung der Bauunternehmen. Hier gibt der Leitfaden in Form einer Checkliste einen Überblick, welche Ausstattung zwingend notwendig ist und welche Geräte abhängig von der angewandten Methode – etwa Fräsen, Pflügen oder Spülbohren – erforderlich sind. Auch die Einhaltung von Umweltstandards sowie von Bau- und Sicherheitsvorschriften werden als notwendige Bedingung für die Eignung eines Bauunternehmens genannt.

Ein Katalog, der stichpunktartig das Grundlagenwissen für das Legen von Glasfaserlinien im offenen Tiefbau bzw. für den Leitungsbau zusammenfasst, komplettiert die Ausführungen.

Die Branche hat einen wichtigen Punkt gemacht

Die Broschüre soll für transparente und faire Auswahlverfahren sorgen. Die praxisrelevanten Beispiele sollen dabei sicherstellen, dass nur qualifizierte Unternehmen mit der erforderlichen Ausrüstung und Fachkenntnis am Gigabitausbau beteiligt werden. Für die GLT ist die inhaltliche Beteiligung an dem Leitfaden des BMDV ein wichtiger Schritt. „Man findet in dieser Handreichung fast 1:1 die Qualitätskriterien aus unserem RAL-Gütezeichen 962 und somit die Normen VDE-AR-N 4220/4221 abgebildet. Dass auch politische Entscheider eine Einhaltung dieser Kriterien nun empfehlen, ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Bauausführung“, hebt GLT-Geschäftsführerin Susanne Hake hervor. Und rbv-Hauptgeschäftsführer Dipl.-Wirsch.-Ing. Dieter Hesselmann ergänzt: „Mit unserem gemeinsamen Engagement im Rahmen der Ausarbeitung möchten wir dazu beitragen, dass nur qualifizierte Unternehmen mit der erforderlichen Ausrüstung und Fachkenntnis am Gigabitausbau beteiligt sind. Dies dient nicht nur dem Ziel eines nachhaltigen Ausbaus, sondern zahlt ebenso darauf ein, Mehrfachlegungen zu verhindern und bestehende erdverlegte Infrastrukturen zu schützen“. Gerade dem Leitungsbau komme aufgrund seines hohen technischen Sachverständnisses im Kontext vieler Zukunftsprojekte wie der Digitalisierung oder der Energiewende eine besondere Schlüsselfunktion zu, die von politischen Entscheidern mittlerweile gesehen und geschätzt würde, unterstreicht auch Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer der „Bauindustrie“: „Es sind einige Experten-Runden in den letzten Jahren im Bundesverkehrsministerium entstanden, in denen wir aktiv gehört werden und unsere Expertise auf fruchtbaren Boden fällt. Das ist gut so, denn unsere Unternehmen bauen die Digitalisierung Deutschlands. Umso wichtiger ist es, dass die Umsetzung nachhaltig und effizient geschieht, die Politik hat mit dieser Handreichung hierfür eine vernünftige Rahmenbedingung gesetzt. Dies ist auch im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler“, erläutert Müller.

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Mit Blick auf die Gestaltung der digitalen Zukunft Deutschlands sehen GLT, HDB und rbv Leitungs- und Tiefbauunternehmen nicht nur als Ausführende, sondern auch als wichtige Partner. Nur die Einhaltung und Förderung hoher Standards gewährleiste, dass der Gigabitausbau erfolgreich voranschreite und die Rolle Deutschlands in der globalen digitalen Wirtschaft gestärkt werde.

Quelle: GLT e.V.


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