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Tarifvertrag Baugewerbe: Die Lohnerhöhungen für Bau-Beschäftigte bis 2024
Das gibt es noch dieses Jahr: die erste Stufe des Bau-Tarifvertrags 2024 und die Inflationsausgleichsprämie bis September. | Foto: Jürgen Rübig auf Pixabay

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Am 31. März 2024 sind die letzten Entgelt-Tarifverträge von 2021 ausgelaufen. Es gibt jeweils getrennte Lohn- und Gehaltstarifverträge für West- und Ostdeutschland und das Land Berlin, die aber die gleiche Laufzeit haben. Neue Tarifverhandlungen in diesem Jahr haben nach vier Monaten Verhandlung, unterbrochen von gut zwei Wochen Arbeitskampf, für die über 900.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe einen neuen Tarifvertrag gebracht. Er hat eine Laufzeit von 36 Monaten, also bis 2027, und gilt rückwirkend ab dem 1. April 2024, wobei der April als Nullmonat gezählt wird. Bis 2026, und damit früher als erwartet, wird nach dem neuen Tarifvertrag auch der sogenannte Ost-West-Ausgleich vollzogen sein.

Die erste Stufe des neuen Bau-Tarifvertrags 2024 hat bereits im Mai eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 1,2 Prozent im Westen gebracht, im Osten wie auch für die Lohngruppe 1 um 2,2 Prozent. Alle Lohn- und Gehaltsgruppen erhalten dieses Jahr zusätzlich einen tabellenwirksamen Festbetrag von 230 Euro pro Monat.

▶Lesen Sie, was der aktuelle Bau-Tarifvertrag 2024 sonst noch beinhaltet und welche Lohnerhöhungen für die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe bis 2027 erhalten.

▶Wir informieren über die neuesten Entwicklungen außerdem laufend in unserem Bau-Tarifrunde-Newsticker.

TV Inflationsausgleichsprämie allgemeinverbindlich

Der "Tarifvertrag Inflationsausgleichsprämie", der am 1. Februar 2023 in Kraft getreten ist und für allgemeinverbindlich erklärt wurde, ist nicht Teil der Lohn- und Gehaltstarifverträge. Er bringt den Beschäftigten am Bau zwei Extra-Zahlungen von zusammen 1000 Euro im Jahr 2023 und 2024. Gewerbliche Arbeitnehmer sowie Angestellte und Poliere erhalten danach also bis spätestens mit dem September-Lohn/Gehalt 500 Euro extra. Arbeitgeber können das Geld auch in Raten auszahlen. Er hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2024.

Wegezeitentschädigung seit 2023

Seit 2023 haben Beschäftigte im Bauhauptgewerbe Anrecht auf eine sogenannte Wegezeitentschädigung. Die Entschädigung für die Fahrt zur Baustelle ist im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) für das Bauhauptgewerbe festgelegt und damit allgemeinverbindlich.

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Mindestlohn am Bau seit 2022 abgeschafft

Einen tariflichen Mindestlohn gibt es im Bauhauptgewerbe aktuell nicht. Die Tarifverhandlungen für den Bau-Mindestlohn waren Ende Februar 2022 gescheitert. Auch die Schlichtung brachte keine Einigung. Mit ihrem Nein zum Schlichterspruch im April 2022 haben die Arbeitgeber den Bau-Mindestlohn quasi abgeschafft.

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