Baugewerbe warnt vor „Bürokratiefesseln“
Das Bundeskabinett hat das Tariftreuegesetz und das Vergabegesetz beschlossen. Das Baugewerbe sieht das kritisch: Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe warnt vor noch mehr Bürokratie-Aufgaben für die mittelständischen Betriebe und Einschränkung des Wettbewerbs.
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Das Kabinett hat den Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz beschlossen. Ziel der Bundesregierung ist es, öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen zu vergeben, die nach Tarif zahlen. Das Gesetz soll bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen des Bundes ab 30.000 Euro Auftragswert sowie für die Vergabe von Bauaufträgen des Bundes ab einem Auftragswert von 50.000 Euro gelten. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, bevor es im Bundestag beschlossen werden kann. In Kraft treten soll es am 1. Juli 2025.
Bauwirtschaft: Gesetz fördert keine dauerhafte Tarifbindung
Die Bauwirtschaft hatte im Vorfeld vor dem Tariftreuegesetz gewarnt. Damit wolle das Arbeitsministerium zwar den Wettbewerb fördern und Unternehmen stärker an tarifliche Zahlungen binden – es werde aber das Gegenteil bewirken, prophezeit Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB): „Kein Unternehmen wird in einen Tarifbund, kein Arbeitnehmer in eine Gewerkschaft eintreten. Zum Zuge kommen nicht Unternehmen, die sich stets tariftreu verhalten, sondern auch solche, die nur für die Dauer des Bundesauftrages versprechen, die durch eine Rechtsverordnung näher festgelegten tariflichen Regelungen einzuhalten.“ Ob Unternehmen anschließend wieder tarifuntreu würden, spiele keine Rolle, kritisiert Pakleppa. Eine dauerhafte Tarifbindung lasse sich damit nicht erreichen. Stattdessen würden mit weiteren Nachweisen und Prüfungen neue bürokratische Hürden für Unternehmen und die öffentliche Hand aufgebaut. Das würde für beide Seiten auch weitere Kosten nach sich ziehen.
Baugewerbe: Vergabegesetz benachteiligt Mittelstand
Auch durch das vom Kabinett beschlossene Vergabetransformationsgesetz sieht sich das mittelständische Baugewerbe benachteiligt. Nach dem Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums werde der öffentlichen Hand künftig erleichtert, die Planung eigener Projekte vollständig abzugeben und Aufträge nicht mehr in einzelnen Losen zu vergeben. „Das neue Gesetz öffnet öffentlichen Bauherren Tür und Tor, einen Auftrag vollständig auszuschreiben und die Planung den ausführenden Unternehmen zu überlassen“, kritisiert Pakleppa. Die Folge sei, dass nur noch wenige Konzerne bei öffentlichen Aufträgen im Baubereich mitbieten könnten. Das Nachsehen hätten die mittelständischen Baubetriebe.
Weitere "vergabefremde" Vorgaben bei Ausschreibungen geplant
Zudem sollen Länder und Kommunen künftig weitere soziale oder umweltbezogene Vorgaben bei ihren Bau-Ausschreibungen machen. Das bedeute weitere Dokumentations- und Nachweispflichten. „Die Bundesregierung torpediert ihr eigentliches Ziel, den Wettbewerb zu erhöhen. Dabei gibt es schon jetzt bei 30 Prozent aller öffentlichen Ausschreibungen des Bundes nur einen Bewerber“, so Pakleppa. Insgesamt würden die vorliegenden Gesetzesentwürfe noch mehr Bürokratieaufgaben bedeuten und den Mittelstand benachteiligen, warnt der ZDB-Hauptgeschäftsführer. Beide müssten grundlegend überarbeitet werden, bevor sich das Kabinett damit befasse, fordert er. „Schon lange redet die Bundesregierung über Bürokratieabbau und verspricht, die Unternehmen in Deutschland zu entlasten. Statt aber Taten folgen zu lassen, werden den Betrieben die nächsten Bürokratiefesseln angelegt. Wir warnen eindringlich vor den Konsequenzen, die beide Gesetze anrichten würden.“
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Bauindustrie für Tariftreuegesetz
Schon vor einem Jahr hatte es Kritik aus der Bauwirtschaft am geplanten Tariftreuegesetz gegeben, damals aber von der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen, die damit ein "Bürokratiemonster" auf die Branche zukommen sah. Der ZDB als Tarifpartner des Baugewerbes hatte dem Gesetzesvorhaben dagegen ausdrücklich "einen hohen Stellenwert" beigemessen. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hatte gefordert, die Tariftreue bei der öffentlichen Auftragsvergabe bundeseinheitlich zu regeln.
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