Spätestens mit dem September-Gehalt kommt die Inflationsausgleichs-Prämie

Der neue Tarifvertrag Inflationsausgleichsprämie ist für allgemeinverbindlich erklärt worden. Danach steht allen Beschäftigten im Bauhauptgewerbe insgesamt 1.000 Euro Extra-Prämie als Inflationsausgleich zu. Spätestens mit dem September-Gehalt müssen Bau-Arbeitgeber den ersten Teil der Inflationsausgleichsprämie auszahlen.

Tarifvertrag Baugewerbe: TV Inflationsausgleichsprämie für alle Bau-Beschäftigte
Beschäftigte im Bauhauptgewerbe bekommen 2023 und 2024 eine tarifliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 1000 Euro - dafür wurde der neue Tarifvertrag Inflationsausgleichprämie geschaffen. | Foto: B_I/bb

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Das Bundesarbeitsministerium hat im Juli den Tarifvertrag Inflationsausgleichsprämie für allgemeinverbindlich erklärt. Veröffentlicht wurde Allgemeinverbindlichkeitserklärung im Bundesanzeiger am 1. August 2023. Damit erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe in diesem und im nächsten Jahr eine zusätzliche tarifliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 1.000 Euro. Die zuständigen Gremien der Bau-Tarifpartner - dazu gehören der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) - hatten dem Tarifabschluss im Januar zugestimmt. Der neue TV Inflationsausgleichsprämie ist seit dem 1. Februar 2023 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2024.

Extra-Geld für Bau-Beschäftigte in zwei Teilzahlungen

Das Extra-Geld für den Inflationsausgleich wird auf zwei Jahre verteilt, das heißt es werden jeweils 500 Euro an Arbeitnehmer, Angestellte und Poliere in diesem und im kommenden Jahr ausgezahlt. Arbeitgeber müssen die ersten 500 Euro bis spätestens zum 30. September 2023 auszahlen, weitere 500 Euro sind bis spätestens zum 30. September 2024 fällig. Auch Auszubildende und Teilzeitbeschäftigte haben gut von der Sonderzahlung: Auszubildende im Bauhauptgewerbe erhalten zweimal 150, also insgesamt 300 Euro, Teilzeitbeschäftigten werden anteilige Leistungen gezahlt, ebenfalls in Teilbeträgen für beide Jahre. Für die Arbeitnehmer sind die Prämien steuer- und sozialabgabenfrei. Wichtig zu wissen auch für Arbeitgeber: Die entsprechenden Zahlungen können auch in Raten erfolgen. Der Anspruch ist seit dem 26. Oktober 2022 erfüllbar, eine Beitragspflicht zu den Sozialkassenverfahren (Soka-Bau) besteht nicht.

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TV Inflationsausgleichsprämie nicht Teil der Lohn-Tarifverträge

Der neue "TV Inflationsausgleichprämie" ist nicht Teil der Lohn- und Gehaltstarifverträge, die eine weitere Lohnerhöhung im Jahr 2023 für Baubeschäftigte im April vorsehen sowie eine Sonderzahlung im Mai. Der TV Inflationsausgleichprämie berührt damit also auch nicht die Friedenspflicht der Entgelttarifverträge. Sollten diese gekündigt werden, besteht der TV Inflationsausgleichprämie davon unberührt bis zum 31.12.2024 weiter.

Inflationsausgleichs-Prämie als tarifliche Lösung

Mit der Inflationsausgleichsprämie sollen die attraktiven tariflichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigten und Auszubildenden im Bauhauptgewerbe aufrecht erhalten werden. „Mit Blick auf die Facharbeiterbindung an die Betriebe ist diese zusätzliche Tarifleistung ausgesprochen sinnvoll", sagte dazu Hermann Schulte-Hiltrop, Hauptgeschäftsführer der Bauverbände NRW. Man sei „sehr froh, eine schnelle Einigung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Bau gefunden zu haben“, so die Tarifpartner. Nicht zuletzt zeige man damit auch, dass akute Herausforderungen am Bau sozialpartnerschaftlich gelöst würden.


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