Spätestens mit dem September-Gehalt kommt die Inflationsausgleichs-Prämie
Der neue Tarifvertrag Inflationsausgleichsprämie ist für allgemeinverbindlich erklärt worden. Danach steht allen Beschäftigten im Bauhauptgewerbe insgesamt 1.000 Euro Extra-Prämie als Inflationsausgleich zu. Spätestens mit dem September-Gehalt müssen Bau-Arbeitgeber die Inflationsausgleichsprämie auszahlen.
Extra-Geld für Bau-Beschäftigte in zwei Teilzahlungen
Das Extra-Geld für den Inflationsausgleich wird auf zwei Jahre verteilt, das heißt es werden jeweils 500 Euro an Arbeitnehmer, Angestellte und Poliere in diesem und im kommenden Jahr ausgezahlt. Arbeitgeber müssen die ersten 500 Euro bis spätestens zum 30. September 2023 auszahlen, weitere 500 Euro sind bis spätestens zum 30. September 2024 fällig. Auch Auszubildende und Teilzeitbeschäftigte haben gut von der Sonderzahlung: Auszubildende im Bauhauptgewerbe erhalten zweimal 150, also insgesamt 300 Euro, Teilzeitbeschäftigten werden anteilige Leistungen gezahlt, ebenfalls in Teilbeträgen für beide Jahre. Für die Arbeitnehmer sind die Prämien steuer- und sozialabgabenfrei. Wichtig zu wissen auch für Arbeitgeber: Die entsprechenden Zahlungen können auch in Raten erfolgen. Der Anspruch ist seit dem 26. Oktober 2022 erfüllbar, eine Beitragspflicht zu den Sozialkassenverfahren (Soka-Bau) besteht nicht.
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TV Inflationsausgleichsprämie nicht Teil der Lohn-Tarifverträge
Der neue "TV Inflationsausgleichprämie" ist nicht Teil der Lohn- und Gehaltstarifverträge. Der TV Inflationsausgleichprämie berührt damit also auch nicht die Friedenspflicht der Entgelttarifverträge. Sollten diese gekündigt werden, besteht der TV Inflationsausgleichprämie davon unberührt bis zum 31.12.2024 weiter.
Inflationsausgleichs-Prämie als tarifliche Lösung
Mit der Inflationsausgleichsprämie sollen die attraktiven tariflichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigten und Auszubildenden im Bauhauptgewerbe aufrecht erhalten werden. „Mit Blick auf die Facharbeiterbindung an die Betriebe ist diese zusätzliche Tarifleistung ausgesprochen sinnvoll", sagte dazu Hermann Schulte-Hiltrop, Hauptgeschäftsführer der Bauverbände NRW. Man sei „sehr froh, eine schnelle Einigung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Bau gefunden zu haben“, so die Tarifpartner. Nicht zuletzt zeige man damit auch, dass akute Herausforderungen am Bau sozialpartnerschaftlich gelöst würden.
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