Vereinfachung mit Risiken: Experten und Verbraucherschützer kritisch

Das Bundesbauministerium hat einen Referentenentwurf zur Einführung des Gebäudetyps E (E wie einfach oder experimentell) vorgelegt. Damit soll künftig vor allem im Wohnungsbau leichter von Normen abgewichen werden können. Experten aus der Wohnungswirtschaft, aber auch Verbraucherschützer sehen den Gesetzentwurf kritisch.

Gebäudetyp E: Experten und Verbraucherschützer kritisieren Gesetzesentwurf
Gebäudetyp E: Der Referentenentwurf des Bundesbauministeriums geht jetzt in die Anhörung. Kritik kommt von Wohnungswirtschaft und Verbraucherschützern. | Foto: Michel Kievits
Mit dem Gebäudetyp E sollen Vorgaben für den Wohnungsbau entschlackt und damit Chancen für schnelleres und kostengünstigeres Bauen geschaffen werden. Der Referentenentwurf sieht für den sogenannten Gebäudetyp E eine Erweiterung des § 650a BGB vor. Diese soll unterscheiden zwischen verpflichtenden sicherheitsrelevanten Normen und damit anerkannten Regeln der Technik sowie Ausstattungs- und Komfortmerkmalen, die nicht unter die anerkannten Regeln der Technik fallen. „Wir Ingenieure haben lange darauf gedrängt, daher ist es gut, dass das Bundesbauministerium eine grundlegende Verankerung im BGB schaffen will“, sagte dazu Matthias Krebs, Präsident der Brandenburgischen Ingenieurkammer. Die Vereinfachung dürfe jedoch nicht auf Kosten der Bauqualität gehen. Entscheidend sei, den Verbraucher, sprich den Mieter, in den Vordergrund zu stellen. Der Entwurf dürfe nicht als Möglichkeit missverstanden werden, beim Bauen zu sparen. Sicherheitsaspekte seien unerlässlich und müssten strikt eingehalten werden, um langfristig kostspielige Mängel und Sicherheitsrisiken zu vermeiden.

Gebäudetyp E: Wohnungswirtschaft sieht Erweiterungsbedarf beim Gesetzesentwurf

Axel Gedaschko, Präsident der Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, kritisiert den vorgelegten Referentenentwurf als „mutlos“. Er bleibe auf halber Strecke stehen und werde in der Praxis kaum Anwendung finden. Problematisch sieht es die Einführung eines neuen Vertragstyps, des sogenannten „Gebäudebauvertrags“. Er unterscheidet zwischen fachkundigen und nicht fachkundigen Unternehmen. Der Gebäudetyp E soll nur für fachkundige Unternehmen anwendbar sein. Damit werde das Werkvertragsrecht weiter verkompliziert, monierte Gedaschko. Damit würden neue bürokratische Hürden und unnötige Abgrenzungsschwierigkeiten geschaffen. Er forderte das bestehende Werkvertragsrecht beizubehalten und in Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik anzupassen. „Die vorgeschlagenen Regelungen zur Abweichung von technischen Normen sind kompliziert und schwer durchzusetzen. Stattdessen sollte ein allgemeiner Hinweis auf die Anwendung des Gebäudetyp E im Vertrag ausreichend sein“, so Gedaschko.

Zudem messe der Entwurf DIN-Normen eine rechtliche Bedeutung bei, die sie zuvor nicht hatten. „Über diese rechtliche Bedeutung darf aber nicht – wie im Entwurf angelegt – ein DIN-Ausschuss entscheiden, sondern der Gesetzgeber, etwa im Bauordnungsrecht“, so Gedaschko. Außerdem sei eine gesetzliche Klarstellung, dass die Errichtung von Gebäuden nach dem Gebäudetyp E keinen Mangel an der Mietsache darstelle, nötig.

Bauherren-Schutzbund: Gebäudetyp E macht Häuser nicht günstiger

Auch Verbraucherschützer kritisieren den Gesetzentwurf. Nach Auffassung des Bauherren-Schutzbundes e.V. (BSB) sei er nicht geeignet, den Hausbau für Verbraucher erschwinglicher zu machen. Selbst wenn so beim Bauen Kosten gesenkt werden könnten, sei „stark zu bezweifeln, dass diese Einsparungen an die Verbraucher weitergegeben werden“, sagte BSB-Geschäftsführer Florian Becker. „Wahrscheinlicher ist, dass die Kosten für Verbraucher ähnlich hoch bleiben, während die Margen der Unternehmen steigen und die Bauqualität sinkt.“ Das Gesetzesvorhaben vermittle so den Eindruck eines „Konjunkturprogramms für Baufirmen, das Häuslebauer mit geringerer Qualität bezahlen“.

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