Vereinfachung mit Risiken: Experten und Verbraucherschützer kritisch
Das Bundesbauministerium hat einen Referentenentwurf zur Einführung des Gebäudetyps E (E wie einfach oder experimentell) vorgelegt. Damit soll künftig vor allem im Wohnungsbau leichter von Normen abgewichen werden können. Experten aus der Wohnungswirtschaft, aber auch Verbraucherschützer sehen den Gesetzentwurf kritisch.
Das Mischen wird digital
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Gebäudetyp E: Wohnungswirtschaft sieht Erweiterungsbedarf beim Gesetzesentwurf
Axel Gedaschko, Präsident der Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, kritisiert den vorgelegten Referentenentwurf als „mutlos“. Er bleibe auf halber Strecke stehen und werde in der Praxis kaum Anwendung finden. Problematisch sieht es die Einführung eines neuen Vertragstyps, des sogenannten „Gebäudebauvertrags“. Er unterscheidet zwischen fachkundigen und nicht fachkundigen Unternehmen. Der Gebäudetyp E soll nur für fachkundige Unternehmen anwendbar sein. Damit werde das Werkvertragsrecht weiter verkompliziert, monierte Gedaschko. Damit würden neue bürokratische Hürden und unnötige Abgrenzungsschwierigkeiten geschaffen. Er forderte das bestehende Werkvertragsrecht beizubehalten und in Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik anzupassen. „Die vorgeschlagenen Regelungen zur Abweichung von technischen Normen sind kompliziert und schwer durchzusetzen. Stattdessen sollte ein allgemeiner Hinweis auf die Anwendung des Gebäudetyp E im Vertrag ausreichend sein“, so Gedaschko.
Zudem messe der Entwurf DIN-Normen eine rechtliche Bedeutung bei, die sie zuvor nicht hatten. „Über diese rechtliche Bedeutung darf aber nicht – wie im Entwurf angelegt – ein DIN-Ausschuss entscheiden, sondern der Gesetzgeber, etwa im Bauordnungsrecht“, so Gedaschko. Außerdem sei eine gesetzliche Klarstellung, dass die Errichtung von Gebäuden nach dem Gebäudetyp E keinen Mangel an der Mietsache darstelle, nötig.
Bauherren-Schutzbund: Gebäudetyp E macht Häuser nicht günstiger
Auch Verbraucherschützer kritisieren den Gesetzentwurf. Nach Auffassung des Bauherren-Schutzbundes e.V. (BSB) sei er nicht geeignet, den Hausbau für Verbraucher erschwinglicher zu machen. Selbst wenn so beim Bauen Kosten gesenkt werden könnten, sei „stark zu bezweifeln, dass diese Einsparungen an die Verbraucher weitergegeben werden“, sagte BSB-Geschäftsführer Florian Becker. „Wahrscheinlicher ist, dass die Kosten für Verbraucher ähnlich hoch bleiben, während die Margen der Unternehmen steigen und die Bauqualität sinkt.“ Das Gesetzesvorhaben vermittle so den Eindruck eines „Konjunkturprogramms für Baufirmen, das Häuslebauer mit geringerer Qualität bezahlen“.
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