Newsletter abonnieren

Für Sie bauen wir unseren Newsletter mit den relevantesten Neuigkeiten aus der Branche.

Für Sie bauen wir unseren Newsletter mit den relevantesten Neuigkeiten aus der Branche.

Newsletter Anmeldung

Diät für den Normenwust mit der Gebäudeklasse E

Wenn die Baupreise davonziehen, sollte über Maßnahmen zum Gegensteuern nachgedacht werden. Beispielsweise darüber, ob bestimmte Richtlinien und Normen beim Bauen noch angemessen sind. Aus Bayern kommt nun der Vorschlag, eine neue Kategorie für Planungsaufgaben einzuführen: die Gebäudeklasse E.

Wohnungsbau: Normenverzicht mit der Gebäudeklasse E
Gebäudetyp E in der Baupraxis: In Bad Aibling entstanden drei Forschungshäuser mit monolithischen Wandaufbauten aus Holz, Mauerwerk und Beton, bei denen die Strategie „Einfach Bauen“ umgesetzt wurde. | Foto: Sebastian Schels

Anzeige
Das Mischen wird digital

Das Mischen wird digital

Zum Jubiläum präsentiert Collomix die komplett neue Rührwerksreihe XQ mit neuen Antrieben, digitaler Display-Steuerung und hoher Geräuschreduktion.


Nach den Vorschlägen einer Initiativgruppe soll die Gebäudeklasse „E“ in die Bayerische Bauordnung eingeführt werden. E soll stehen für „Experimentelles Bauen“ oder auch „Einfaches Bauen“. Ziel ist, normenreduziert und dabei klimagerecht und bezahlbar zu bauen. Weil es aber nach Ansicht von Professor Florian Nagler von der Technischen Universität München weltfremd sei, darauf zu hoffen, dass Bauvorschriften „entschlackt“ werden könnten, soll ein Befreiungsschlag gewagt werden, indem Normen verlassen werden. Im vergangenen Jahr startete die Bayerische Architektenkammer eine Initiative, um den Gebäudetyp E in die der Landesbauordnung zu verankern. Dazu bedarf es einer Öffnungsklausel im § 633 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der die privatrechtlichen Ansprüche bei Mängeln regelt und Freiheiten bei der Planung und Ausführung zulässt. Nicht angetastet bleiben unerlässliche Normen für die Standsicherheit, Brandschutz und Umweltschutz.

Gebäudetyp E: Bau-Normen auf Sinnhaftigkeit prüfen

Zu einer Expertenrunde zur neuen Gebäudeklasse hatte die Kieler Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen eingeladen. Florian Dilg, Architekt und Initiator der Initiative, wies darauf hin, dass viele Verschärfungen von Normen interessengeleitet seien, um der interessierten Industrie einen exklusiven Marktzugang zu ermöglichen. Raum für Innovation sei so kaum gegeben. Dass heute ein Großteil der Mieter immer noch zufrieden in Gebäuden aus den Jahren 1880 bis 1980 wohnen zeige, dass die Grundbedürfnisse der Menschen unverändert geblieben seien. Gleichzeitig machte Dilg deutlich, dass Gebäude nach der Klasse E nach anerkannten Regeln der Technik gebaut werden müssten und ein mängelfreies Gebäude anzuliefern sei.

Um aber überhaupt bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, sei es notwendig, Normen zu reduzieren. Beispielsweise seien Decken- und Wandstärken in Deutschland vielfach überdimensioniert, im europäischen Ausland komme man mit deutlich geringeren Bemessungen aus. Ungewöhnlich sei das nicht, wie die Entwicklung des Schallschutzes zeige. Weil die EU den Gesundheitsschutz neu definiert hatte, konnte in Deutschland der Schallschutz abgesenkt werden. Dilg empfahl den Planern und Bauunternehmen dennoch, von Anfang an mit dem Bauherrn und gegebenenfalls auch mit Versicherern zu klären, welche Normen eventuell wegfallen könnten. Spätere juristische Auseinandersetzungen könnten so vermieden werden. Um allerdings Mängelfreiheit zu erzielen, müsse das BGB eine Öffnungsklausel erhalten, wie Mängel definiert werden.

Ziel: Gebäudeklasse E in die Landesbauordnung

Dass sich die Praxis indes mitunter vorauseilender als die normierenden Rahmenbedingungen darstellt, machte das Kieler Bauunternehmen Heinrich Karstens deutlich. Weil die Rechtsprechung in Deutschland die Standards regelmäßig anhebe, setze man in Deutschland zu sehr auf Sicherheit. Also sollten Normen immer auf ihre Sinnhaftigkeit hinterfragt werden. Bestimmungen sollten vor allem auf ihre Sicherheitsrelevanz überprüft und gegebenenfalls reduziert werden. Statt an der HOAI zu kleben, sollten Einsparungen, die durch gute Planung von Statikern und Architekten zustande kämen, honoriert werden. Wirtschaftlichkeit heiße allerdings nicht, Honorar zu kürzen. Entscheidend sei, das Vertrauen zwischen Bauherr, Planer und Bauunternehmer herzustellen und ein Bauteam zu bilden.

Im Bau kennen wir uns aus!

Für Sie bauen wir unseren Newsletter mit den relevantesten Neuigkeiten aus der Branche.

Gleich abonnieren!

Ich akzeptiere die Datenschutz-Bestimmungen.
Newsletter Anmeldung
Newsletter Anmeldung

Im Übrigen solle man wegkommen von der Vorstellung vom Haus als Unikat. „Warum werden nicht mehr Typenhäuser gebaut, das geht schneller und ist kostengünstiger“, sagte Geschäftsführer Christoph Karsten. Vorgefertigte Badzellen und Balkonsysteme seien in seinem Haus schon längst geübte Praxis. Einsparen ließen sich mit den genannten Maßnahmen bis zu 500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

Die vor zwei Jahren gegründete Initiative hofft, den „Gebäudetyp E“ möglichst bald in der Bayerischen Landesbauordnung verankern zu können, Hamburg soll ebenfalls Interesse bekundet haben. Eine entsprechende Ausschreibung wird in Bayern erwogen, um den Gebäudetyp E auszuloten.


Mehr zum Thema:


Neueste Beiträge:

Weitere Beiträge

1
2
3

Für welche Leistungsart interessieren Sie sich?

Bauleistungen
Bauleistungen

Bau­leistungen

Dienstleistungen
Dienstleistungen

Dienst­leistungen

Lieferleistungen
Lieferleistungen

Liefer­leistungen

Wo suchen Sie Aufträge?

Ausschreibungs-Radar
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Verwandte Bau-Themen:

Jetzt zum Newsletter anmelden:

Lesen Sie Nachrichten zu Bauwirtschaft und Baupolitik aus erster Hand. Plus: Hoch-, Tief- und Straßenbau.