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Baugewerbe begrüßt Entfristung der Westbalkanregelung

Der Bundestag hat neue Regeln für die Einwanderung von Fachkräften beschlossen. Positiv im Baugewerbe wird besonders die Entfristung und Erweiterung der Westbalkanregelung aufgenommen. Allerdings seien bei allen anderen Zuwanderungsmöglichkeiten die formellen Anforderungen weiterhin zu hoch, kritisiert der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe.

Fachkräfteeinwanderung: Baugewerbe begrüßt Entfristung der Westbalkanregelung
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde auch die Westbalkanregelung novelliert. Von ihr profitiert besonders das Baugewerbe. | Foto: B_I/bb

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Der Deutsche Bundestag hat das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ beschlossen. Es besagt unter anderem, dass künftig als Fachkraft nach Deutschland kommen kann, er mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Ausland erworbenen und dort staatlich anerkannten Berufsabschluss hat. Der Abschluss muss nicht mehr zuvor in Deutschland anerkannt werden. Zudem soll die sogenannte Westbalkan-Regelung entfristet und das Kontingent verdoppelt werden. Damit erhalten künftig jährlich bis zu 50.000 Staatsangehörige aus den sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien erleichterten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, ohne berufliche Qualifikationen nachweisen zu müssen.

Westbalkan-Regelung: Künftig 50.000 statt 25.000 Arbeitskräfte zugelassen

Auf die Verlängerung der Westbalkanregelung hat die Baubranche seit Monaten gedrängt. Sie war zunächst von 2016 bis Ende 2020 befristet, wurde dann verlängert und wäre am 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Arbeitskräften aus den Westbalkanstaaten genügt ein verbindliches Arbeitsplatzangebot von einem Arbeitgeber in Deutschland, um zuwandern zu können. „Die Westbalkan-Regelung verzichtet auf den Nachweis einer formalen Qualifikation der Zuwanderungswilligen. Damit können die Unternehmer selbst entscheiden, ob die formelle Qualifikation oder auch eine langjährige Berufserfahrung für den Job ausreicht“, erläuterte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). „In der Praxis funktioniert das gut. So gut, dass man auch unserer Bitte gefolgt ist und das Kontingent verdoppelt hat.“

Fachkräfte-Zuwanderung am Bau gebremst von zu viel Bürokratie

Ansonsten sieht der ZDB-Hauptgeschäftsführer die beschlossenen Neuregelungen kritisch. Sie gingen „in die richtige Richtung, aber sie greifen immer noch zu kurz“, so Pakleppa. Für den Bedarf nach Arbeitskräften unterhalb des Fachkraftniveaus schaffe die Bedingung einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und einer ebenso langen Berufserfahrung unnötig hohe Zugangshürden, da es in vielen Ländern keine zweijährigen Bau-Berufsausbildungen gebe. Außerdem werde das Gesetz nur erfolgreich sein, wenn es gelinge, die Verwaltungsverfahren zur Zuwanderung in den Ämtern und Botschaften zu erleichtern und zu verkürzen. „Der Praxischeck wird bald zeigen, dass noch nachgesteuert werden muss“, so Pakleppa. Dass die Zuwanderung von dringend benötigten Arbeitskräften oft an der deutschen Bürokratie scheitert, kritisierte auch Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). „Nach wie vor dauern Visaverfahren zu lange, die Ausländerbehörden sind überlastet und vor allem den kleinen und mittelständischen Betrieben fehlt es an konkreten Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen bei der Integration vor Ort.“

IG Bau fordert Koppelung von Tarifbindung und Westbalkanregelung

Bereits bei der Verabschiedung des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes durch die Bundesregierung im März hatte die IG Bau eine Tarifbindung für Firmen gefordert, die von der Westbalkanregelung profitieren. Dass solche Unternehmen nicht tarifgebunden sein müssten, öffne dem Lohndumping Tür und Tor, so Robert Feiger, Bundevorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau). Da die Bauarbeitgeber sich zudem vor einem Jahr einem Branchenmindestlohn verweigert hätten, werde daraus ein „richtiger Giftcocktail“. Beschäftigte aus dem Westbalkan könnten so mit dem gesetzlichen Mindestlohn abgespeist werden. In den Tarifverhandlungen vom April 2022 hatten die Bau-Arbeitgeber den Mindestlohn im Bauhauptgewerbe gekippt. Er hatte für Fachkräfte bei knapp 16 Euro gelegen.

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