Nein zum Schlichterspruch: Arbeitgeber kippen Bau-Mindestlohn

Im Schlichtungsverfahren zum Bau-Mindestlohn haben die Bau-Arbeitgeber dem Schlichterspruch nicht zugestimmt. Als einen der Gründe für die Ablehnung nannten die Vertreter von Bauindustrie und Baugewerbe die zurzeit unüberschaubare Situation in der Baubranche infolge des Ukraine-Krieges. Wie es jetzt weitergeht, ist noch unklar.

Tarifverhandlungen: Bau-Arbeitgeber lehnen Schiedsspruch zum Mindestlohn ab
Die Schlichtung zum Bau-Mindestlohn ist gescheitert. Die Arbeitgeber haben den Schiedsspruch abgelehnt. | Foto: B_I/B.Hinrichs

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Der Schiedsspruch, den Schlichter Prof. Dr. Rainer Schlegel am 24. März vorgelegt hatte, hätte das Bauhauptgewerbe zu dreimaligen Erhöhungen des Bau-Mindestlohns in den nächsten Jahren verpflichtet. Der weitere Anstieg wäre anschließend weitere zwei Jahre an die Inflationsrate gekoppelt gewesen. Im Gegenzug hätten die Bau-Arbeitnehmer den Wegfall des Mindestlohns II in Kauf genommen. Dazu kommt es jetzt nicht. Die Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber, bestehend aus dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) haben den Schlichterspruch abgelehnt.

Mindestlohn-Erhöhung „zu teuer“

Die vorgeschlagene Erhöhung verteuere einfachste Tätigkeiten im Baugewerbe in nicht zu rechtfertigender Weise, so die Begründung der Bau-Arbeitgeber. Die aktuelle Preisentwicklung lasse wenig Spielraum zu, und wegen der Folgen des Ukraine-Krieges seien verlässliche Prognosen derzeit nicht möglich. Die Tarifpolitik müsse, so ZDB-Vizepräsident Uwe Nostitz, „auf die momentan unüberschaubare Branchensituation Rücksicht nehmen, vorsichtig vorausschauend agieren und Planungssicherheit geben.“

Automatische Erhöhung beschränke freie Tarifverhandlungen

Auch mit dem Automatismus, den Branchenmindestlohn erst an die Inflationsrate zu koppeln und danach exakt mit den höheren Tarifentgelten anzupassen, konnten sich die Arbeitgeber nicht anfreunden. Das sei „eine zu große Selbstbeschränkung freier Tarifverhandlungen“, sagte HDB-Vizepräsidentin Jutta Beeke. Die Festlegung der Höhe eines eigenständigen Bau-Mindestlohns wolle man, so Nostitz, „weder dem Gesetzgeber noch dem Zufall überlassen“. Zudem monierte der HDB, die Vereinbarung habe keine ausdrückliche Kündigungsmöglichkeit enthalten.

IG Bau: Nicht tarifgebundene Baufirmen profitieren

Die Reaktion der IG Bauen Agrar Umwelt (IG Bau) auf die Ablehnung fiel relativ knapp aus: „Das ist unverantwortlich, das gefährdet die Zukunft der Bauwirtschaft. Die Unternehmen haben damit eine große Chance verpasst“, hieß es in einem Statement vom Bundesvorsitzenden der IG Bau, Robert Feiger. Die Folge sei die Abschaffung der Lohnuntergrenze in der Baubranche. Die IG Bau hatte dem Schlichterspruch zum Bau-Mindestlohn bereits zugestimmt. „Ein fairer Wettbewerb scheint für die Bauunternehmen keine feste Größe mehr zu sein. Denn jetzt haben vor allem diejenigen Firmen einen Vorteil, die nicht tarifgebunden sind“, so Feiger. „Ob das wirklich intelligent ist, wage ich zu bezweifeln.“

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Wie geht es weiter mit dem Bau-Mindestlohn?

Die Gewerkschaft werde jetzt mit den Beschäftigten diskutieren, wie sich die weitere Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern gestalten werde, so Feiger. Derweil signalisierten die Bau-Arbeitgeber ihre Verhandlungsbereitschaft auch nach der Ablehnung des Schiedsspruches., Die Beratungen in den Gremien der Arbeitgeber hätten durchaus auch Spielräume aufgezeigt, hieß es von HDB und ZDB. Es sei weiterhin die Bereitschaft vorhanden, einen einheitlichen Bau-Mindestlohn zu verabreden. In der Schlichtung wurden hierfür bereits 13 Euro genannt.


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