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Zentralverband Gartenbau legt bei Kritik am Gesetzentwurf nach

Pläne der Ampel-Koalition zur Erhöhung des Mindestlohns sorgen beim Zentralverband Gartenbau (ZVG) erneut für Kritik: Gesetzentwürfe des Bundesarbeitsministeriums ließen ein „Bürokratiemonster" und eine Explosion der Produktionskosten befürchten. In der Kritik steht eine Neuregelung der Arbeitszeiterfassung. Zuvor hatte der Verband bereits vor einer „enormen Belastung“ der Betriebe gewarnt und einen zeitlichen Aufschub gefordert.

Mindestlohn: Gartenbau kritisiert Erhöhung wegen enormer Belastung der Betriebe
Anhebung des Mindestlohns in diesem Jahr: Der Zentralverband Gartenbau befürchtet unverhältnismäßige Belastungen für produzierende Betriebe. | Foto: Pixabay
Deutlichen Nachbesserungsbedarf sieht der Zentralverband Gartenbau bei vorgelegten Referentenentwürfen zum Mindestlohnerhöhungsgesetz und Gesetzesänderungen bei der geringfügigen Beschäftigung. Von einem „Systembruch" ist sogar die Rede. Die geplanten neuen Aufzeichnungspflichten stellten gerade kleine Familienunternehmen mit wenig geringfügig Beschäftigten vor große Herausforderungen, so der ZVG. Die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro ab Oktober dieses Jahres lehnt der Verband als politischen Eingriff in die Tarifautonomie ab. Entscheidungen über die Anpassung des Mindestlohns gehörten in die Hand der Mindestlohnkommission, bekräftigt der Verband.

Dass die Entlohnung der geringfügig Beschäftigten in einem ersten Schritt angehoben und künftig dynamisiert werde, begrüßt der ZVG zwar nach eigenem Bekunden. Gleichwohl kritisiert er, dass die Arbeitgeber bei den geplanten Aufzeichnungspflichten mit vielen praktischen und rechtlichen Fragen der elektronischen Zeiterfassung allein gelassen würden. Für viele Betriebe bedeute dies erhebliche Investitionen in Software, stationäre Technik und mobile Erfassungsgeräte.

Prüfung zur Berufsmäßigkeit

Zudem regt der ZVG an, die Regelung zur kurzfristigen Beschäftigung zu überarbeiten. Demnach sollte besonders die Prüfung zur Berufsmäßigkeit in den Fokus rücken. Kurz zur Erklärung: Berufsmäßigkeit ist anzunehmen, wenn sie für den Arbeitnehmer nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Problematisch sei die Situation gerade für Hausfrauen oder Hausmänner, die als nicht berufsmäßig tätig gelten, so der ZVG. Hier sollte das Merkmal der fehlenden Berufsmäßigkeit durch eine einfach zu überprüfende Regelung - wie etwa eine Entgeltgrenze - ergänzt werden. Die bisherige Regelung bedeute einen unverhältnismäßigen Aufwand für Arbeitgeber wie auch für die Rentenversicherung selbst und sei mit einem Rückforderungsrisiko behaftet.

Um die regionale Produktion zu erhalten oder zu fördern, müssen die Rahmenbedingungen für die Unternehmen passen, wie der Zentralverband betont. Doch die vorgelegten Gesetzentwürfe ließen stattdessen ein weiteres „Bürokratiemonster" und eine „Explosion der Produktionskosten" fürchten.

Zuletzt hatte der Zentralverband Gartenbau bei den Mindestlohn-Plänen von der Bundesregierung einen zeitlichen Aufschub gefordert, weil sonst viele Betriebe in Liquiditätsprobleme gerieten und damit vor kaum lösbaren Herausforderungen stünden. Die Rede war von einem enormen Wettbewerbsdruck. Hinzu kämen die erheblich gestiegenen Kosten im Bereich der CO2-Bepreisung, Energie oder auch bei Betriebsmitteln. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar dieses Jahres 9,82 Euro. Zum 1. Juli soll er planmäßig auf 10,45 Euro steigen. Nach einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums ist eine weitere Erhöhung noch in diesem Jahr auf zwölf Euro vorgesehen.

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