Zentralverband Gartenbau legt bei Kritik am Gesetzentwurf nach
Pläne der Ampel-Koalition zur Erhöhung des Mindestlohns sorgen beim Zentralverband Gartenbau (ZVG) erneut für Kritik: Gesetzentwürfe des Bundesarbeitsministeriums ließen ein „Bürokratiemonster" und eine Explosion der Produktionskosten befürchten. In der Kritik steht eine Neuregelung der Arbeitszeiterfassung. Zuvor hatte der Verband bereits vor einer „enormen Belastung“ der Betriebe gewarnt und einen zeitlichen Aufschub gefordert.
Dass die Entlohnung der geringfügig Beschäftigten in einem ersten Schritt angehoben und künftig dynamisiert werde, begrüßt der ZVG zwar nach eigenem Bekunden. Gleichwohl kritisiert er, dass die Arbeitgeber bei den geplanten Aufzeichnungspflichten mit vielen praktischen und rechtlichen Fragen der elektronischen Zeiterfassung allein gelassen würden. Für viele Betriebe bedeute dies erhebliche Investitionen in Software, stationäre Technik und mobile Erfassungsgeräte.
Prüfung zur Berufsmäßigkeit
Um die regionale Produktion zu erhalten oder zu fördern, müssen die Rahmenbedingungen für die Unternehmen passen, wie der Zentralverband betont. Doch die vorgelegten Gesetzentwürfe ließen stattdessen ein weiteres „Bürokratiemonster" und eine „Explosion der Produktionskosten" fürchten.
Zuletzt hatte der Zentralverband Gartenbau bei den Mindestlohn-Plänen von der Bundesregierung einen zeitlichen Aufschub gefordert, weil sonst viele Betriebe in Liquiditätsprobleme gerieten und damit vor kaum lösbaren Herausforderungen stünden. Die Rede war von einem enormen Wettbewerbsdruck. Hinzu kämen die erheblich gestiegenen Kosten im Bereich der CO2-Bepreisung, Energie oder auch bei Betriebsmitteln. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar dieses Jahres 9,82 Euro. Zum 1. Juli soll er planmäßig auf 10,45 Euro steigen. Nach einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums ist eine weitere Erhöhung noch in diesem Jahr auf zwölf Euro vorgesehen.
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