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Wohnungsbau-Krise in Deutschland dauert an

Das Trauerspiel im Wohnungsbau nimmt kein Ende. Seit nun 28 Monaten in Folge sinken die Baugenehmigungen, bis August wurden in diesem Jahr nur knapp 142.000 Wohnungen genehmigt. Nur schwach ist die Hoffnung der Bauwirtschaft auf eine Schlussoffensive aus Berlin beim Wohnungsbaugipfel Ende des Jahres.

Sinkende Baugenehmigungen: Wohnungsbau-Krise in Deutschland dauert an
Der Wohnungsbau steckt tief in der Krise. Auch im August 2024 sind die Baugenehmigungen weiter zurückgegangen. | Foto: bb

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Wie das Statistische Bundesamt meldete, wurden im August dieses Jahres 18.300 Wohnungen genehmigt, 6,8 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Von Januar bis August 2024 wurden insgesamt knapp 142.000 Wohnungen genehmigt, 19,3 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Zum Vergleich: In den Jahren bis 2022 wurden bis August jeweils noch rund 240.000 Wohnungen genehmigt. Besonders krass ist die Entwicklung bei den Baugenehmigungen von Wohnungen in Neubauten: Von Januar bis August sanken sie im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bei Mehrfamilienhäusern um 19,6 Prozent und bei Einfamilienhäusern sogar um 26,6 Prozent. „Ein ähnlich niedriges Genehmigungsniveau wie jetzt gab es zuletzt im Jahr 2011“, sagte dazu erneut Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer beim Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). „Trotz vieler Maßnahmen der Bundesregierung bleibt die Investitionsbereitschaft gering, auch weil die Impulse aus Berlin zu schwach sind.“ Der Hauptverband der Bauindustrie (HDB) verzichtete gleich ganz auf eine Kommentierung der Zahlen. Man sehe keine neue Entwicklung, alles sei dazu bereits gesagt, so der HDB.

„Befreiungsschlag“ durch Gebäudetyp E?

Hoffnung setzt das Baugewerbe auf den Gebäudetyp E, der Anfang November im Kabinett verabschiedet werden soll. Schneller und kostengünstiger gebaut werden könne damit aber nur, wenn auch die rechtlichen Grundlagen im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert würden, mahnte ZDB-Hauptgeschäftsführer Pakleppa. „Nur durch eine zivilrechtliche Öffnungsklausel sind Bauunternehmen und Vertragspartner vor Schadensersatzansprüchen geschützt, wenn sie von den sogenannten anerkannten Regeln der Technik abweichen, wie es der Gesetzentwurf vorsieht“, so Pakleppa. Parallel sollten die Länder entsprechende Kriterien in ihre Landesbauordnungen aufnehmen, etwa zu den Vorgaben zu Fassaden oder Deckenstärken. Große Erwartungen hege die Bauwirtschaft an den Wohnungsgipfel, der Anfang Dezember in Hamburg stattfindet. Pakleppa: „Wir hoffen sehr, dass es in dieser Legislaturperiode noch eine Schlussoffensive für den Wohnungsbau gibt.“

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