Neue EU-Schwellenwerte 2016/2017 veröffentlicht

Ab 1. Januar 2016 gelten neue EU-Schwellenwerte. Die jeweils erhöhten Schwellenwerte wurden in den Delegierten Verordnungen (EU) 2015/2170, 2015/2171 und 2015/2172 der Kommission vom 24. November 2015 veröffentlicht.

Neue EU-Schwellenwerte 2016/2017 veröffentlicht
Neue EU-Schwellenwerte 2016/2017 veröffentlicht

Ab 01.01.2016 müssen öffentliche Auftraggeber u.a. folgende Schwellenwert beachten:

Bauaufträge:
anstelle von 5.186.000 Euro -- > **5.225.000 Euro. **
Liefer- und Dienstleistungsaufträge:
anstelle von 207.000 Euro -- > _209.000 Euro. _
Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Sektoren:
anstelle von 414.000 Euro -- > **418.000 Euro. **
Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten und oberen Bundesbehörden:
anstelle von 134.000 Euro -- > _135.000 Euro. _

Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2170 der Kommission vom 24. November 2015 zur Änderung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren finden Sie hier.

Auf der Suche nach einer einfachen eVergabe-Lösung?

Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich die Welt von B_I eVergabe durch unsere Expert:Innen kostenlos vorführen.

Termin vereinbaren
Kostenfreie Demo buchen

Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2171 der Kommission vom 24. November 2015 zur Änderung der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren finden Sie hier.

Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2172 der Kommission vom 24. November 2015 zur Änderung der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Vergabeverfahren finden Sie hier.

Ablauf eines VergabeverfahrensDokumentation im Vergabeverfahren
BieterfragenRüge

Auftraggeber aufgepasst:
Der kostenlose E-Mail-Kurs für Sie!

Erhalten Sie wertvolle Tipps, die Ihre elektronische Vergabe zum Erfolg machen!

4

Lektionen direkt in Ihr Postfach

1

Quiz: Testen Sie Ihr Wissen!

Update November 2017: Neue Schwellenwerte

Mittlerweile wurden die Schwellenwerte 2018 veröffentlicht, die für alle Verfahren anzuwenden sind, die ab dem 1. Januar 2018 bekannt gemacht werden.

Interessante Themen:


Aktuelle Meldungen aus dem Vergaberecht:

Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.

Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.

Was Sie im Whitepaper erwartet →
B_I eVergabe Whitepaper