Neue EU-Schwellenwerte 2016/2017 veröffentlicht
Ab 1. Januar 2016 gelten neue EU-Schwellenwerte. Die jeweils erhöhten Schwellenwerte wurden in den Delegierten Verordnungen (EU) 2015/2170, 2015/2171 und 2015/2172 der Kommission vom 24. November 2015 veröffentlicht.
Ab 01.01.2016 müssen öffentliche Auftraggeber u.a. folgende Schwellenwert beachten:
Ablauf eines Vergabeverfahrens | Dokumentation im Vergabeverfahren | ||
Bieterfragen | Rüge |
Auftraggeber aufgepasst:
Der kostenlose E-Mail-Kurs für Sie!
Erhalten Sie wertvolle Tipps, die Ihre elektronische Vergabe zum Erfolg machen!
4
Lektionen direkt in Ihr Postfach
1
Quiz: Testen Sie Ihr Wissen!
• Bauaufträge:
anstelle von 5.186.000 Euro -- > **5.225.000 Euro. **
• Liefer- und Dienstleistungsaufträge:
anstelle von 207.000 Euro -- > _209.000 Euro. _
• Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Sektoren:
anstelle von 414.000 Euro -- > **418.000 Euro. **
• Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten und oberen Bundesbehörden:
anstelle von 134.000 Euro -- > _135.000 Euro. _
Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2170 der Kommission vom 24. November 2015 zur Änderung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren finden Sie hier.
Auf der Suche nach einer einfachen eVergabe-Lösung?
Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich die Welt von B_I eVergabe durch unsere Expert:Innen kostenlos vorführen.
Termin vereinbarenDie Delegierte Verordnung (EU) 2015/2171 der Kommission vom 24. November 2015 zur Änderung der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren finden Sie hier.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2172 der Kommission vom 24. November 2015 zur Änderung der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Vergabeverfahren finden Sie hier.
Update November 2017: Neue Schwellenwerte
Mittlerweile wurden die Schwellenwerte 2018 veröffentlicht, die für alle Verfahren anzuwenden sind, die ab dem 1. Januar 2018 bekannt gemacht werden.
Interessante Themen:
Vergabe-Wissen in kleinen Häppchen
Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.
Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.