Neue EU-Schwellenwerte 2016/2017 veröffentlicht
Ab 1. Januar 2016 gelten neue EU-Schwellenwerte. Die jeweils erhöhten Schwellenwerte wurden in den Delegierten Verordnungen (EU) 2015/2170, 2015/2171 und 2015/2172 der Kommission vom 24. November 2015 veröffentlicht.

Ab 01.01.2016 müssen öffentliche Auftraggeber u.a. folgende Schwellenwert beachten:
Ablauf eines Vergabeverfahrens | Dokumentation im Vergabeverfahren | ||
Bieterfragen | Rüge |
Auftraggeber aufgepasst:
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• Bauaufträge:
anstelle von 5.186.000 Euro -- > **5.225.000 Euro. **
• Liefer- und Dienstleistungsaufträge:
anstelle von 207.000 Euro -- > _209.000 Euro. _
• Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Sektoren:
anstelle von 414.000 Euro -- > **418.000 Euro. **
• Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten und oberen Bundesbehörden:
anstelle von 134.000 Euro -- > _135.000 Euro. _
Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2170 der Kommission vom 24. November 2015 zur Änderung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren finden Sie hier.
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Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2171 der Kommission vom 24. November 2015 zur Änderung der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren finden Sie hier.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2172 der Kommission vom 24. November 2015 zur Änderung der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Vergabeverfahren finden Sie hier.
Update November 2017: Neue Schwellenwerte
Mittlerweile wurden die Schwellenwerte 2018 veröffentlicht, die für alle Verfahren anzuwenden sind, die ab dem 1. Januar 2018 bekannt gemacht werden.
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