EU-Schwellenwert
Der EU-Schwellenwert regelt, welche Ausschreibung national oder europaweit ausgeschrieben werden muss.Der Auftragswert entscheidet, ob das EU-Vergaberecht oder das nationale Vergaberecht gilt.
Liegt der geschätzte Auftragswert oberhalb dieses EU-Schwellenwertes sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, ihre Aufträge europaweit auszuschreiben. Es gilt das Kartellvergaberecht (EU-Vergaberecht). Liegt der geschätzte Auftragswert unterhalb dieser Schwellenwerte, gilt gem. Vergaberecht das Bundes- und Landeshaushaltsrecht. Es besteht nur die Verpflichtung zur nationalen öffentlichen Ausschreibung. Die EU-Schwellenwerte werden durch die EU-Vergaberichtlinien bestimmt. Sie werden alle zwei Jahre angepasst.
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