Newsletter abonnieren

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Newsletter Anmeldung

EU-Schwellenwert

Der EU-Schwellenwert regelt, welche Ausschreibung national oder europaweit ausgeschrieben werden muss.Der Auftragswert entscheidet, ob das EU-Vergaberecht oder das nationale Vergaberecht gilt.

EU-Schwellenwert

Liegt der geschätzte Auftragswert oberhalb dieses EU-Schwellenwertes sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, ihre Aufträge europaweit auszuschreiben. Es gilt das Kartellvergaberecht (EU-Vergaberecht). Liegt der geschätzte Auftragswert unterhalb dieser Schwellenwerte, gilt gem. Vergaberecht das Bundes- und Landeshaushaltsrecht. Es besteht nur die Verpflichtung zur nationalen öffentlichen Ausschreibung. Die EU-Schwellenwerte werden durch die EU-Vergaberichtlinien bestimmt. Sie werden alle zwei Jahre angepasst.

Weitere Ressourcen zum Thema Schwellenwerte:

Interessante Themen:


Passende Beiträge zu "EU-Schwellenwert"

Aktuelle Nachrichten zu "EU-Schwellenwert"


Sie suchen Aufträge für Ihre Firma?

Finden Sie jetzt Aufträge in ganz Deutschland.