Neue EU-Schwellenwerte 2018/2019
Ab 1. Januar 2018 gelten neue EU-Schwellenwerte. Sie werden in den nächsten Tagen in den EU-Verordnungen veröffentlicht. Die Werte werden deutlich angehoben. So steigt der Schwellenwert für Bauaufträge auf 5.548.000 Euro und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge auf 221.000 Euro.
Alle 2 Jahre werden die EU-Schwellenwerte neu festgelegt. Ab 1. Januar 2018 gelten wieder neue Schwellenwerte. Die neuen Werte sind für alle Vergabeverfahren anzuwenden, die ab dem 01.01.2018 bekannt gemacht werden. Die entsprechenden EU-Verordnungen werden in den nächsten Tagen veröffentlicht.
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Schon jetzt sind folgende Schwellenwerte bekannt:
- Bauaufträge :
anstelle von 5.225.000 Euro --> 5.548.000 Euro - Liefer- und Dienstleistungsaufträge:
anstelle von 209.000 Euro --> 221.000 Euro - Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Sektoren:
anstelle von 418.000 Euro --> 443.000 Euro - Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten und oberen Bundesbehörden:
anstelle von 135.000 Euro --> 144.000 Euro.
(Quelle: kommunal.de) | B_I MEDIEN
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