EU-Kommission kündigt neue EU-Schwellenwerte für 2020/2021 an
Ab 1.1.2020 wird es - turnusmäßig nach 2 Jahren - wieder neue EU-Schwellenwerte geben. Die EU-Kommission hat jetzt die neu zu erwartenden Schwellenwerte angekündigt.
Alle zwei Jahre prüft die EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts. Nun hat die EU-Kommission die zu erwartenden EU-Schwellenwerte für 2020/21 angekündigt.
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Termin vereinbarenDie neuen Schwellenwerte werden voraussichtlich im Dezember 2019, unmittelbar nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Künftige EU-Schwellenwerte
Ab Januar 2020 sind folgende Schwellenwerte vorgesehen:
- 5.350.000 Euro für Bauaufträge (derzeit 5.548.000 Euro)
- 5.350.000 Euro für Konzessionen (derzeit 5.548.000 Euro)
- 214.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber (derzeit 221.000 Euro)
- 139.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge oberer und oberster Bundesbehörden (derzeit 144.000 Euro)
- 428.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern (derzeit 443.000 Euro)
- 428.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge im Verteidigungsbereich (derzeit 443.000 Euro)
Hintergrund: Die EU-Schwellenwerte basieren auf den Schwellenwerten des General Procurement Agreement (GPA), die in sog. „Sonderziehungsrechten“ angegeben werden. Dies ist eine künstliche, vom IWF geschaffene Währungseinheit. Da sich deren Kurs zum Euro laufend verändert, werden die EU-Schwellenwerte alle 2 Jahre an die Sonderziehungsrechte angepasst. Eine Anpassung erfolgt abhängig von den Kursveränderungen gegenüber dem Euro entweder nach oben (meistens) oder nach unten (seltener der Fall), so wie es dieses Mal erfolgen soll. Die nach unten angepassten Schwellenwerte werden ab dem 01.01.2020 gelten.
(Quelle: Städte- und Gemeindebund NRW) | B_I MEDIEN
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