Kostenschätzung
Bei einer Kostenschätzung werden die Kosten für einen Auftragswert ermittelt. Die Kostenschätzung kann auch mithilfe einer Markterkundung erfolgen.
Vor Einleitung eines Vergabeverfahrens muss durch Kostenschätzung ermittelt werden, zu welchem Preis Waren/Leistungen voraussichtlich beschafft werden können und ob die vorhandenen finanziellen Mittel für die geplante Vergabe ausreichend sind. Der per Kostenschätzung ermittelte Auftragswert entscheidet auch über die anzuwendenden Vergabevorschriften, d.h., ob das Verfahren nach EU-Vergaberecht (bei einem Auftragswert oberhalb des EU-Schwellenwertes) gemäß nationalem Vergaberecht (bei einem Auftragswert unterhalb des EU-Schwellenwertes) durchzuführen ist. Die Kostenschätzung kann auf der Grundlage einer Markterkundung erfolgen, weitere Anhaltpunkte für zu erwartende Kosten können u.a. auch eigene frühere Ausschreibungen bzw. vergleichbare Ausschreibungen anderer Auftraggeber sein. Außerdem ist eine Kostenschätzung nötig, um bei nationalen Vergaben zu entscheiden, ob beschränkte Ausschreibung oder freihändige Vergabe zulässig sind. Die dafür genutzten Wertgrenzen werden von den Bundesländern festgelegt.
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