EU-Schwellenwerte 2020/2021 veröffentlicht
Ab 1. Januar 2020 gelten neue EU-Schwellenwerte. Die jeweils leicht gesunkenen Schwellenwerte wurden in den Delegierten Verordnungen (EU) 2019/1827, 2019/1828, 2019/1829 und 2019/1830 der Kommission vom 30. Oktober 2019 veröffentlicht.

Alle zwei Jahre prüft die EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts. Am 31.10.2019 wurden die EU-Schwellenwerte für 2020/2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Die Anpassungen betreffen die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Sektorenaufträge, für Konzessionsvergaben sowie für Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.
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Die neuen EU-Schwellenwerte für 2020/2021
Ab 1.1.2020 müssen öffentliche Auftraggeber für die nächstens zwei Jahre die folgenden Schwellenwerte (Gesamtwert der vorgesehenen Leistungen ohne Umsatzsteuer gemäß § 3 VgV) für EU-weite Auftragsvergaben beachten:
- 5.350.000 Euro für Bauaufträge (bis 31.12.2019: 5.548.000 €)
- 5.350.000 Euro für Konzessionsvergaben (bis 31.12.2019: 5.548.000 €)
- 214.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber (bis 31.12.19: 221.000 €)
- 139.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge oberer u. oberster Bundesbehörden (bis 31.12.2019: 144.000 € )
- 428.000 EUR Euro für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern (bis 31.12.2019: 443.000 €)
- 428.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge im Verteidigungsbereich (bis 31.12.2019: 443.000 €)
Die Verordnungstexte finden Sie hier:
- Verordnung (EU) 2019/1827 (Konzessionen)
- Verordnung (EU) 2019/1828 (klassische Vergaben)
- Verordnung (EU) 2019/1829 (Sektoren)
- Verordnung (EU) 2019/1830 (Verteidigung und Sicherheit)
Siehe dazu auch:
(Quelle: Amtsblatt der EU) | B_I MEDIEN
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