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Bundesrat: Öffentliche Ausschreibungen sollen vereinfacht werden

Dringenden Handlungsbedarf sieht der Bundesrat bei der Anhebung der Schwellenwerte. Das hat der Bundesrat in einer Sitzung in einem Beschluss am 10. Februar 2023 dargelegt. Die Initiative zum Beschluss kamen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen.

Der Bundesrat hat den Beschluss Entschließung des Bundesrates - Dringender Handlungsbedarf bei der Anhebung der Schwellenwerte der Europäischen Union im Vergaberecht veröffentlicht.
Der Bundesrat hat den Beschluss Entschließung des Bundesrates - Dringender Handlungsbedarf bei der Anhebung der Schwellenwerte der Europäischen Union im Vergaberecht veröffentlicht.

Die seit 1994 nahezu unveränderten EU-Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungen seien aufgrund der Preisentwicklung der letzten Zeit nicht mehr zeitgemäß, so der Bundesrat im Beschluss. Dort heißt es, dass die Schwellenwerte marktpreisbereinigt seit 1994 sinken. Bei der derzeitigen Inflationsrate von ca. 10 % sollten die EU-Schwellenwerte angepasst werden. Da die Verfahren im Oberschwellenbereich häufig aufwendiger sind, soll durch die Anhebung der Schwellenwerte der Verwaltungs- und Kostenaufwand für Auftraggeber und Auftragnehmer verringert werden, gleichzeitig soll damit der Mittelstand gefördert werden. Die Preissteigerungen im Baubereich und die Inflation sorgen dafür, dass auch kleine Bau- und Beschaffungsvorhaben europaweit ausgeschrieben werden müssen. In kleinen Kommunen gibt es zudem personelle und finanzielle Engpässe, um europaweite Verfahren durchzuführen.

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Der Bundesrat fordert die Umsetzung folgender Maßnahmen um die öffentliche Vergabe zu erleichtern:

  • Bundesregierung soll sich für eine inflationsbedingte Erhöhung der EU-Schwellenwerte einsetzen
  • die Kommission soll sobald wie möglich Verhandlungen mit der Welthandelsorganisation über das Government Procurement Agreement (GPA) aufnehmen
  • Anpassungsturnus der EU-Schwellenwerte soll inflationsbedingt jährlich stattfinden
  • Bundesregierung sollte sich auf europäischer Ebene einsetzen, dass es einen Sonderschwellenwert für Planungsleistungen/freiberufliche Leistungen gibt

Planungsleistungen müssten bereits ab einem geringen Auftragswert europaweit ausgeschrieben werden, was zu einer erheblichen Mehrbelastung führt. Insbesondere da diese am zweithäufigsten beschafft werden. Sollte ein Sonderschwellenwert für Planungsleistungen/ freiberufliche Leistungen nicht möglich sein, schlägt der Bundesrat vor diese Leistungen als soziale und andere besondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber gem. Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU ausgeschrieben werden.

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Der Beschluss wurde der Bundesregierung übermittelt. Wann diese sich mit dem Beschluss befasst, ist nicht bekannt.

Den Beschluss des Bundesrates können Sie hier nachlesen.

Quelle: Bundesrat | B_I MEDIEN

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