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Anpassung der EU-Schwellenwerte ab 1.1.2014

Die Schwellenwerte für EU-weite Vergaben werden alle zwei Jahre von der Europäischen Kommission angepasst.

Ein Paragraf auf dem Glasflur
Ein Paragraf auf dem Glasflur

Kürzlich hat die EU-Kommission den Verordnungsentwurf zur Änderung der anwendbaren Schwellenwerte der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/18/EG verabschiedet.

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Danach werden ab 1.1.2014 neue Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren gelten.

Öffentliche Aufträge sind EU-weit auszuschreiben, wenn der Auftragswert folgende Beträge erreicht oder überschreitet:

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 207.000 EUR (bis 31.12.2013: 200.000 EUR)
  • Aufträge im Sektorenbereich: 414.000 EUR (bis 31.12.2013: 400.000 EUR)
  • Bauaufträge: 5.186.000 EUR (bis 31.12.2013: 5 Mio EUR).

Ab 1. Januar 2018 gelten die neuen Schwellenwerte 2018/19.

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