Newsletter abonnieren

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Newsletter Anmeldung

Anpassung der EU-Schwellenwerte ab 1.1.2014

Die Schwellenwerte für EU-weite Vergaben werden alle zwei Jahre von der Europäischen Kommission angepasst.

Ein Paragraf auf dem Glasflur
Ein Paragraf auf dem Glasflur

Kürzlich hat die EU-Kommission den Verordnungsentwurf zur Änderung der anwendbaren Schwellenwerte der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/18/EG verabschiedet.

Öffentliche AusschreibungenEU-Ausschreibungen
EU-AusschreibungenEignung nachweisen
Angebote abgeben

Kostenfreier E-Mail-Kurs:

Einstieg ins Vergaberecht

5

Lektionen direkt in Ihr Postfach

2

Quizze: Testen Sie Ihr Wissen!

1

Überraschung zum Abschluss

Danach werden ab 1.1.2014 neue Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren gelten.

Öffentliche Aufträge sind EU-weit auszuschreiben, wenn der Auftragswert folgende Beträge erreicht oder überschreitet:

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 207.000 EUR (bis 31.12.2013: 200.000 EUR)
  • Aufträge im Sektorenbereich: 414.000 EUR (bis 31.12.2013: 400.000 EUR)
  • Bauaufträge: 5.186.000 EUR (bis 31.12.2013: 5 Mio EUR).

Ab 1. Januar 2018 gelten die neuen Schwellenwerte 2018/19.

Interessante Themen:


Aktuelle Meldungen aus dem Vergaberecht:

Sie suchen Aufträge für Ihre Firma?

Finden Sie jetzt Aufträge in ganz Deutschland.