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Angebotsöffnung im Vergabeverfahren

Erst nachdem die Frist zur Abgabe der Angebote verstrichen ist, dürfen die eingereichten Angebote der Bieter vom öffentlichen Auftraggeber geöffnet und bewertet werden. Je nach Verfahrensart gibt es feine Unterschiede im Vergaberecht bei der Angebotsöffnung. Wie diese im Einzelnen aussehen, schauen wir uns in diesem Blogpost im Detail an.

Öffentliche Auftraggeber müssen bei der Angebotsöffnung unbedingt einige wichtige Punkte beachten. Das Vergaberecht hat festgelegt, was bei der Angebotsöffnung eingehalten werden muss.
Öffentliche Auftraggeber müssen bei der Angebotsöffnung unbedingt einige wichtige Punkte beachten. Das Vergaberecht hat festgelegt, was bei der Angebotsöffnung eingehalten werden muss.

Gibt ein öffentlicher Auftraggeber mit einer Ausschreibung bekannt, einen öffentlichen Auftrag vergeben zu wollen, beginnt gem. Vergaberecht die Angebotsphase. Die Frist zum Abgabetermin muss daher angemessen ausfallen. Ist die Frist abgelaufen, können keine Angebote mehr eingereicht werden, denn: Nach Ablauf der Frist beginnt laut Vergaberecht die Angebotsöffnung.

Was ist eine Angebotsöffnung?

Unter der Angebotsöffnung bei einem Vergabeverfahren versteht man die Öffnung oder Entschlüsselung der eingereichten Angebote nach Ablauf der Angebotsfrist. Um die Grundsätze der Transparenz und des Wettbewerbs einzuhalten, dürfen die eingereichten Angeboten erst dann geöffnet werden, wenn der Termin zum Fristende der Angebotsabgabe beim entsprechenden Vergabeverfahren verstrichen ist. Die Abgabe eines Angebots bei einem Vergabeverfahren haben wir in diesem Blogpost zusammengefasst. Dies gilt sowohl für Angebote in Papierform als auch für elektronische Angebote. Daher sind zu spät eingereichte Angebote nicht mehr zugelassen und müssen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Die Angebotsöffnung der eingereichten Angebote muss im Beisein von zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers erfolgen. Diese Vorgehensweise wird auch das Vier-Augen-Prinzip genannt.

Das sogenannte Vier-Augen-Prinzip soll als weiterer Garant dienen, um die Grundsätze der Transparenz und des Wettbewerbs während des Vergabeverfahrens zu wahren. Die Angebote werden in der Reihenfolge des Eingangs geöffnet, daher erhalten sie bei Angebotseingang vom öffentlichen Auftraggeber fortlaufende Nummern. Wie die Öffnung der Angebote bei den unterschiedlichen Vergaberegelungen abläuft, haben wir unten aufgeführt.

Was muss während der Angebotsöffnung beachtet werden?

Zur Dokumentation im Vergabeverfahren gehört auch die Angebotsöffnung. Dies wird durch das Vergaberecht vorgegeben. Dies ist besonders wichtig, falls Bieter die Entscheidung des Auftraggebers rügen möchten. Mehr zum Thema Rüge gibt es in diesem Blogartikel. Die Angebotsöffnung bei Bauausschreibungen wird mit der Niederschrift dokumentiert. Die Niederschrift erfolgt entweder schriftlich oder elektronisch. Erfasst wird in der Niederschrift:

  • der Ablauf der Angebotsöffnung
  • die Ergebnisse der Angebotsöffnung
  • Name und Anschrift der Bieter
  • Endbeträge der Angebote und weitere Angaben, die den Preis betreffen
  • und eventuelle Einwände

Hat der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe auch Nebenangebote zugelassen, gehört die Anzahl der Nebenangebote auch in die Niederschrift zur Angebotsöffnung.

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Was ist eine Submission?

Unter einer Submission versteht man die Angebotsabgabe eines Bieters bei einem Vergabeverfahren. Der Begriff Submission wird auch für den Eröffnungstermin der Angebotsöffnung (auch Submissionstermin genannt) verwendet und kann zusätzlich als Synonym für die Ausschreibung eingesetzt werden.

Wie erfolgt die Angebotsöffnung?

Wie die Angebote geöffnet werden, hängt von der Art der Angebotsabgabe ab. Gleich bleibt immer die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips. Werden die Angebote schriftlich eingereicht, öffnen zwei Vertreter des Auftraggebers die Briefumschläge mit den Angeboten beim sog. Eröffnungstermin. Bei der Angebotsöffnung von elektronischen Angeboten werden diese über die eVergabe-Plattform entschlüsselt. Auch hier muss das Vier-Augen-Prinzip unbedingt bewahrt werden. Unsere Vergabeplattform B_I eVergabe hat dies so gelöst: Zwei Vertreter des öffentlichen Auftraggebers müssen hierbei gleichzeitig eingeloggt sein. Erst dann kann die Angebotsöffnung erfolgen.

➨ Wer bei einer Angebotsöffnung anwesend sein muss und wer dabei sein darf, hängt von zu vergebender Leistung und der Vergabevorschrift ab. Eine Übersicht der unterschiedlichen Regelungen bei einem Vergabeverfahren haben wir hier zusammengestellt.

Wie verläuft die Angebotsöffnung nach der VgV?

§ 55 Abs. 2 VgV
(2) Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.

Wie verläuft die Angebotsöffnung bei der UVgO?

§ 40 Abs. 2 UVgO
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.

Wie verläuft die Angebotsöffnung bei der VOL/A?

§ 14 Abs. 2 VOL/A/
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt und dokumentiert. Bieter sind nicht zugelassen. Dabei wird mindestens festgehalten: a) Name und Anschrift der Bieter, b) die Endbeträge ihrer Angebote und andere den Preis betreffende Angaben, c) ob und von wem Nebenangebote eingereicht worden sind.

Wie verläuft die Angebotsöffnung bei der VOB/A?

§ 14 VOB/A 1. Abs.
(1) Sind nur elektronische Angebote zugelassen, wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.

➨ Sind auch schriftliche Angebote zugelassen, gilt:

§ 14a VOB/A (1)
1 Sind schriftliche Angebote zugelassen, ist bei Ausschreibungen für die Öffnung und Verlesung (Eröffnung) der Angebote ein Eröffnungstermin abzuhalten, in dem nur die Bieter und ihre Bevollmächtigten zugegen sein dürfen. 2 Bis zu diesem Termin sind die zugegangenen Angebote auf dem ungeöffneten Umschlag mit Eingangsvermerk zu versehen und unter Verschluss zu halten.

Wie verläuft die Angebotsöffnung im Oberschwellenbereich für Bauleistungen?

§ 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A.
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.

Wie verläuft die Angebotsöffnung bei einem Verhandlungsverfahren?

Die Öffnung der Angebote erfolgt bei Verhandlungsverfahren formfrei. Auch hier dürfen Bieter allerdings nicht teilnehmen und das Ergebnis bleibt geheim. Die Geheimhaltung des Ergebnisses ist bei einer Verhandlungsvergabe wichtig, um die späteren Verhandlungen nicht zu beeinflussen.

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➡ Damit wäre der Vorgang der Angebotsöffnung selbst abgeschlossen. Wurden die Angebote korrekt geöffnet, kann es zur Wertung der Angebote kommen. Eine ausführliche Überblick zur Angebotswertung wird es in einem späteren Blogpost geben.

Rechtlicher Hinweis:
Dieser Artikel dient lediglich zur Orientierung und ersetzt weder eine Rechtsberatung, noch können die Inhalte als Rechtsgrundlage genutzt werden. Die Richtigkeit der Angaben ist ohne Gewähr.

Über den Autor


Jana Hanekamp

Jana Hanekamp

Content Creator & Managerin/ Social Media Managerin

Bereits während des Studiums der Kunstgeschichte und Philosophie war Jana Hanekamp im Bereich Marketing und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit tätig.

Bei B_I MEDIEN arbeitet sie als Content Creator und Managerin sowie als Social Media Managerin. Sie recherchiert, verfasst und überarbeitet die Inhalte des Vergabe-Wissen-Bereichs auf bi-medien.de.


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