Submissionstermin
Als Submissionstermin wird der Termin bezeichnet, an dem die Angebote geöffnet werden.
Der Begriff Submissionstermin wird hauptsächlich bei Vergabeverfahren für Bauleistungen verwendet und bezeichnet die Angebotsöffnung nach Ablauf der Abgabefrist nach § 14 a VOB/A und nach § 14 EU VOB/A bezeichnet. Auch hier muss das Vier-Augen-Prinzip während der Öffnung der Angebote eingehalten werden.
Während des Submissionstermins muss eine Niederschrift angefertigt werden, um die Öffnung zu dokumentieren. Wenn schriftliche Angebote zugelassen sind, dürfen Bieter beim Submissionstermin anwesend sein.
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