Öffnungstermin
Beim Öffnungstermin im Vergabeverfahren werden die elektronischen Angebote geöffnet.
Bei EU-Vergaben, bei Vergaben gemäß VOL/A bzw. UVgO sowie bei Unterschwellenvergaben nach VOB/A, bei denen der Auftraggeber nur elektronische Angebote zulässt, wird die Angebotsöffnung von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
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