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Angebotsfrist

Unter der Angebotsfrist versteht man den letzten Zeitpunkt, an dem Bieter Angebote einreichen dürfen.

Angebotsfrist

Die Angebotsfrist ist die Frist, bis zu der Bieter ihre Angebote beim Auftraggeber einreichen müssen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung bzw. bei Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb am Tag nach Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Angebote, die erst nach Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen, werden ausgeschlossen. Vor Ablauf der Angebotsfrist darf der Auftraggeber die Angebote nicht öffnen. Der Bieter kann seine eingereichten Angebote bis zum Ende der Angebotsfrist noch ändern oder zurückziehen.

Bis zur Angebotsfrist gilt Geheimhaltung über die Angebote, d.h. Auftraggeber dürfen diese nicht vor Ablauf der Frist einsehen.

Welche Fristen eingehalten werden müssen, hängt vom Vergabeverfahren ab. Grundsätzlich gilt, dass die Angebotsfrist für Bieter angemessen sein soll. Die Regelungen zur Angebotsfrist sind in § 10 Abs. 1 VOB/A und § 10 Abs. 1 EU VOB/A aufgeführt. Eine Auflistung der Fristen für öffentliche Ausschreibungen finden Sie in dieser Fristenübersicht.


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