Niederschrift
In der Niederschrift wird die Angebotsöffnung dokumentiert. Sie darf nicht veröffentlicht werden.
Auftraggeber müssen Ablauf und Ergebnisse der Angebotsöffnung dokumentieren. Bei Bauausschreibungen erfolgt diese Dokumentation im Vergabeverfahren in der sog. Niederschrift. Die Niederschrift darf nicht veröffentlicht werden. Bieter und ihre Bevollmächtigten dürfen die Niederschrift einsehen.
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